Jugendpolitik

"Auftrag Kindeswohl": Natus-Can ist neue Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland

Der Fachausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) wählte Astrid Natus-Can für die nächsten sechs Jahre in das Amt der Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses.

12.02.2015

Unter dem Signet "Auftrag Kindeswohl" erfüllt der Ausschuss als fachpolitisches Forum eine wichtige Funktion bei der Weiterentwicklung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Rheinland. Hier werden Grundsatzentscheidungen für den rheinischen Landesteil Nordrhein-Westfalens getroffen, die in vielen Fällen direkte Wirkung auf die Arbeit der örtlichen Ebene entfalten.
Die neue Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, Astrid-Natus-Can, arbeitet hauptberuflich als Leiterin einer katholischen Bildungsstätte in der StädteRegion Aachen. Die 48-jährige Politikwissenschaftlerin aus Langerwehe ist seit zehn Jahren Mitglied der Landschaftsversammlung und vertritt dort den Kreis Düren. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.

"Der Landesjugendhilfeausschuss wird auch weiterhin seine Schrittmacherfunktion wahrnehmen und als Dienstleister für die Kommunen fungieren", so Natus-Can in ihrer Antrittsrede. So soll es künftig wieder regelmäßig Jugendhilfekonferenzen geben, die neben fachlichem Input auch eine Austauschplattform für die Alltagsherausforderungen der Jugendhilfe bieten sowie Austausch und Beratung fördern sollen. Eine erste sei noch vor der Sommerpause zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geplant. Der Landesjugendhilfeausschuss wolle die Tradition der letzten Jahrzehnte weiter fortsetzen, mit dem Fokus auf Fachthemen miteinander im Ausschuss zu arbeiten, so Natus-Can weiter.

Als Stellvertreterinnen wurden Nicole-Susanne Weiden-Luffy (SPD, StädteRegion Aachen) und Gabi Deussen-Dopstadt (Bündnis90/Die Grünen, Rhein-Sieg-Kreis) gewählt.

Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses werden durch ein mehrstufiges Verfahren ermittelt: Die Landschaftsversammlung wählt zwölf Mitglieder und deren Stellvertreter aus der Landschaftsversammlung Rheinland, den Jugendhilfeausschüssen sowie aus der Jugendhilfe. Zudem können Träger der freien Jugendhilfe mindestens 16 Personen und deren Stellvertretungen als stimmberechtigte Mitglieder vorschlagen. Abschließend ernennt das NRW-Familienministerium – nach Einholung einer Stellungnahme des Landschaftsausschusses – acht Mitglieder und ihre Stellvertretungen.

Die Liste der Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland ist einsehbar <link https: dom.lvr.de lvis lvr_publik.nsf lookwebgremiumkey external-link-new-window des>auf der Internetseite des Landschaftsverband Rheinland.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland vom 11.02.2015

Redaktion: Astrid Bache

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