Bericht / Dokumentation

Selbstvertretung in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe absichern und weiterentwickeln

Sarah Dionisius, Benedikt Hopmann, Josef Koch, Tabea Möller, Stefan Wedermann, Wolfgang Schröer

Strukturebene: Bund

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) will die Rechte von jungen Menschen und Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig stärken. Der neue § 4a SGB VIII hat zum Ziel, die Selbstvertretungen und Selbsthilfe von Adressat*innen anzuregen, zu fördern und diese in die Kinder- und Jugendhilfe strukturell einzubeziehen. Dies bedeutet, dass in der Kinder- und Jugendhilfe neben allen individuellen Hilfeentscheidungen auch zukünftig Organisations- und Strukturplanungen gemeinsam mit jungen Menschen und Eltern mit und ohne Behinderung ausgestaltet werden müssen.  In einem Expert*innengespräch, das am 12.12.2022 von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) in Frankfurt am Main ausgerichtet wurde, trafen sich Fachvertreter*innen aus unterschiedlichen Verbänden, Selbstorganisationen und der Wissenschaft mit Know-how zu Selbstvertretungen, um erste Perspektiven für die Zukunft inklusiver und strukturell verankerter Selbstvertretungen zu entwickeln.  Die Ausrichter*innen des Fachgespräches haben auf der Basis der Diskussionen 11 Thesen zur Absicherung und Weiterentwicklung der Selbstvertretungen ausgearbeitet und stellen diese zur Diskussion.

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