Familienpolitik
Elterngeld-Plus: Reform mit Nachbesserungsbedarf
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge begrüßt die Einführung des Elterngeld-Plus und den neuen Partnerschaftsbonus, sieht jedoch bei der konkreten Ausgestaltung Änderungsbedarf.
13.10.2014
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung des Elterngeld Plus wiederholt der Deutsche Verein seine Forderung nach einem konsistenten Gesamtkonzept für alle ehe- und familienpolitischen Leistungen. „Das Gesetzesvorhaben erfüllt unsere langjährigen Forderungen nach einer Verbesserung für Eltern, die beide parallel in Teilzeit arbeiten und damit den Ausbau der partnerschaftlichen Elemente“, stellt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., fest. „Andere Baustellen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sollten aber nicht vernachlässigt, sondern schon in dieser Reform bearbeitet werden.“
Damit alle Eltern vom Elterngeld profitieren können, spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, dass die 2011 eingeführte Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen wieder abgeschafft wird. Außerdem können seit der Sorgerechtsreform immer weniger Alleinerziehende auf Grund der engen Anspruchsvoraussetzungen die vollen Elterngeldmonate ausschöpfen. Nach Ansicht des Deutschen Vereins ist es dringend geboten, in der vorliegenden Reform eine Regelung zu schaffen, die auch alleinerziehenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Partnermonate und des Partnerschaftsbonus bietet. Zudem sollte die Reform das Betreuungsgeld erneut in den Blick nehmen, das der Deutsche Verein aus finanz-, bildungs-, gleichstellungs- und familienpolitischer Sicht kritisch sieht. Begründungsbedürftig sieht er die beabsichtigte Änderung der Regelungen für Mehrlingseltern. Diese verschlechtern die Situation von Mehrlingseltern, da zukünftig nur ein Elterngeldanspruch zugestanden wird. Nach heutiger Rechtslage besteht für Eltern von Zwillingen für jedes Kind ein eigener Elterngeldanspruch, wodurch beide Elternteile parallel die Entgeltersatzleistung in Anspruch nehmen können.
<link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-18-14-elterngeldplus _blank external-link-new-window external link in new>Die ausführliche Stellungnahmen
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 13.10.2014
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