Chancengerechtigkeit

Förderrichtlinie für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms veröffentlicht

Mit der veröffentlichten Förderrichtlinie für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Erreichen der Programmziele in den nächsten zehn Jahren unterstützen.

06.03.2024

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Das Startchancen-Programm ist der Einstieg in die bildungspolitische Trendwende. Dafür haben wir es wissenschaftsgeleitet konzipiert und wollen es auch bei der Umsetzung fortlaufend mit der Wissenschaft rückkoppeln. Mit unserer Förderrichtlinie sorgen wir jetzt dafür, dass das Startchancen-Programm als lernendes Programm größtmögliche Wirkung erzielen kann. Wir fördern damit eine wissenschaftliche Begleitung, die die Länder und die Startchancen-Schulen unterstützt und uns dabei helfen soll, in den nächsten zehn Jahren gezielt nachzusteuern und neue Erkenntnisse zügig in die Praxis zu bringen. Die wissenschaftliche Begleitung wird also wirkungs- und praxisorientiert sein und in enger Kooperation mit den Akteuren vor Ort erfolgen. Durch zusätzlichen Erkenntnisgewinn wird sie zudem zeigen, wie wir den starken Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft in Deutschland besser aufbrechen und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen können.“

Hintergrund

Die wissenschaftliche Begleitung ist integraler Bestandteil des Startchancen-Programms und soll dazu beitragen, dass größtmögliche Wirkung im Sinne der Chancengerechtigkeit erzielt wird. Gefördert werden soll ein Forschungsverbund, um die Begleitstrukturen in den Ländern mit wissenschaftlicher Expertise zu unterstützen, die Startchancen-Schulen bei der Programmumsetzung zu begleiten und Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von der sozialen Herkunft gestärkt werden kann. Dafür arbeitet der Forschungsverbund interdisziplinär und an der Schnittstelle zwischen Bildungsforschung und Bildungspraxis. Im Zusammenwirken mit der externen Evaluation des Startchancen-Programms soll dessen Wirksamkeit fortlaufend kontrolliert und bei Bedarf nachgesteuert werden. Insgesamt soll eine Kultur der Anpassung und Innovation in den Strukturen und Abläufen schulischer Bildung entstehen, die auch über das Startchancen-Programm hinaus Wirkung entfaltet.

Die Förderrichtlinie für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms bildet die Ergebnisse eines Konsultationsprozesses mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Bildungspraxis ab. Diesen hatten Bund und Länder im Zuge der Programmkonzeption aufgesetzt. Die Förderrichtlinie wurde in kürzester Zeit erarbeitet und eng mit den Ländern abgestimmt. In einem nächsten Schritt wird das Bundesbildungsministerium die externe Evaluation des Startchancen-Programms ausschreiben.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 29.02.2024

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