Bildungspolitik

Studiengebühren werden nicht auf BAföG angerechnet

Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, Studiengebühren künftig im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu berücksichtigen, hat im Bildungsausschuss keine Zustimmung gefunden.

06.04.2011

Berlin: (hib/TYH/jbi) Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/4662) wurde am Mittwochvormittag übereinstimmend von Union, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Während die Koalitionsfraktionen die von der Linke im Gesetzentwurf betonte ”diskriminierende Praxis“ als falschen Ansatzpunkt ablehnten, betonten die Fraktionen von SPD und Grüne, dass die Abschaffung der Studiengebühren an sich oberste Priorität haben müsse.

In dem Entwurf hatte sich die Linksfraktion dafür ausgesprochen, den monatlichen Bedarf nach dem BAföG um ein Zwölftel ”der im Jahreszeitraum tatsächlich zu entrichtenden Studiengebühren“ zu erhöhen. Die entstehenden Kosten sollen demnach von den Bundesländern getragen werden, die die Studiengebühren erheben. Bis diese flächendeckend abgeschafft worden seien, müsse der Bund seine gesetzgeberischen Kompetenzen geltend machen und die durch die Studiengebühren für BAföG-Empfänger entstandene ”Diskriminierung“ abschaffen, betonte die Fraktion im Ausschuss.

Die Linksfraktion gehe von einem ”falschen Ansatzpunkt“ aus, kritisierte die CDU/CSU-Fraktion. Es gebe keine diskriminierende Praxis, wie in dem Gesetzentwurf genannt. Mit 46 Prozent Studienanfängern sei die Quote 2010 in Deutschland so hoch wie noch nie gewesen, zudem zeigten Statistiken weder einen ”spürbaren Einfluss“ von Studiengebühren auf die Hochschulwahl noch auf die Entscheidung für oder gegen ein Studium von Kindern aus einkommensschwachen Elternhäusern. Dieser Einschätzung schloss sich die FDP-Fraktion an. ”Es ist zudem unsere Grundphilosophie, dass zu einem Studium auch eine gewisse Eigenbeteiligung gehören kann“, betonte sie.

In der Tat gebe es keinen statistischen Beweis über die Auswirkungen von Studiengebühren auf die Studierenden, gab die SPD-Fraktion zu. Jedoch spielten finanzielle Überlegungen eine ”erhebliche Rolle“ bei Studienaufnahme und -abbruch. Der Gesetzentwurf der Linksfraktion sei ”vom Ansatz her gar nicht unsympathisch“, weil er dem Bund ein Instrument gegen die Studiengebühren in die Hand gebe. ”Jedoch entstehen dadurch neue Ungerechtigkeiten, auch wenn diese nicht gewollt sind.“ So werde eine Grenze gezogen zwischen den Studierenden, die weiterhin zahlen, und denen, die als BAföG-Empfänger nicht mehr zahlen müssen. Die SPD-Fraktion sprach sich für einen ”klaren Schnitt“ aus: Abschaffung der Studiengebühren und Fortentwicklung des BAföG.

”Unser Ziel ist und bleibt eine studiengebührenfreie Republik“, sagte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf der Linksfraktion suggeriere, dass ”Studiengebühren sozialverträglich gestaltet werden können“. Diese schreckten jedoch Zehntausende von einem Studium ab. ”Realpolitische Priorität“ müsse daher sein, die Studiengebühren in allen Ländern abzuschaffen und weitere Unsicherheiten, etwa beim Thema Hochschulzulassung, abzuschaffen.

Mehr Informationen unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/046/1704662.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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