Flucht und Migration

Baden-Württembergs Justizminister begrüßt Bundestagsbeschluss zur Strafbarkeit von Zwangsverheiratungen

Der baden-württembergische Justizminister und Integrationsbeauftragte Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) begrüßte heute den Beschluss des Bundestages vom 17. März, einen eigenen Straftatbestand „Zwangsheirat“ zu schaffen. „Für diese Änderung des Strafgesetzbuchs trete ich seit vielen Jahren ein“, sagte der Minister. Wir haben mehrfach von Baden-Württemberg aus entsprechende Bundesratsinitiativen eingebracht. Ich freue mich, dass unsere Initiative nun zum Erfolg geführt und der Bundestag jetzt die gesetzlichen Änderungen vorgenommen hat. Damit setzen wir ein deutliches Signal, dass Zwangsverheiratungen bei uns geächtet werden“, sagte der Minister.

18.03.2011

„Es ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde, gegen den eigenen Willen zur Ehe gezwungen zu werden“, so Goll weiter. Opfer solcher Praktiken seien vor allem Mädchen und junge Frauen, insbesondere Migrantinnen. „Der Staat hat die Pflicht, die Betroffenen vor derartiger Erniedrigung so gut es geht zu schützen.“ Es sei wichtig, dass den Tätern jetzt in einem eigenen, umfassenden Straftatbestand scharfe Sanktionen angedroht werden. Goll weiter: „Weder aus patriarchalisch-traditionellen noch aus vermeintlich religiösen Gründen lässt sich eine Zwangsverheiratung rechtfertigen. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um Zwangsverheiratungen wirksam zu bekämpfen und den Opfern von Zwangsheirat angemessenen Schutz zu gewähren. Nun kann jeder im Strafgesetzbuch klar und deutlich nachlesen, dass Zwangsverheiratungen in Deutschland verboten sind und bestraft werden“, so der Minister.

Auch der Opferschutz sei nach Golls Worten mit der Einführung eines eigenständigen Rückkehrrechts und der Weitergeltung des Aufenthaltstitels bis zu 10 Jahren in Fällen der Heiratsverschleppung ins Ausland erheblich verbessert worden.

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg

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