Recht
Recht wird Wirklichkeit – von den Wechselwirkungen zwischen Sozialer Arbeit und Recht
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ positioniert sich zu den Wechselwirkungen zwischen Sozialer Arbeit und Recht, da sie in der Praxis Spannungen im Verhältnis zum Recht und in fachpolitischen Diskursen widersprüchliche Erwartungen, teils auch eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber Recht wahrnimmt. Ziel des Papieres ist es, den Diskurs zwischen Politik und Praxis zu befördern und die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure zu benennen, um die Wechselwirkungen in eine Balance zu bringen.
06.03.2018
Recht ist eine wesentliche Determinante für Soziale Arbeit. Es regelt Ansprüche auf Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, legt Rechte und Pflichten für Organisationen und Fachkräfte fest. Es bestimmt, was verboten oder erlaubt ist, beeinflusst Verhalten und dessen Folgen. In dieser Weise begleitet es die Praxis der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer täglichen Arbeit. Rechtliche Bestimmungen sind alltäglich anzuwenden und von hoher Bedeutung.
Der Umgang mit dem Recht in der sozialpädagogischen Arbeit ist jedoch nicht selten durch Unsicherheit und Ambivalenz geprägt. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in diesem Positionspapier mit dem Verhältnis von Recht und Fachlichkeit der Sozialen Arbeit auseinander.
Spannungsverhältnis zu sozialpädagogischen Handlungsanforderungen
Soziale Arbeit hat den Anspruch, die Adressatinnen und Adressaten nicht auf die Rolle der passiven Konsumentinnen und Konsumenten zu reduzieren, sondern sie in Respekt vor dem Recht auf Selbstbestimmung zu befähigen und ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Sie billigt und fördert individuelle Entwicklungsprozesse und zeigt eine grundsätzliche Offenheit für eigene, frei gewählte Handlungs- und Veränderungsoptionen. Bei der Begegnung mit dem Recht ist sozialpädagogisches Handeln mit Werte- und Handlungslogiken konfrontiert, denen das Recht Normativität verleiht (etwa allgemeine Bedarfsgerechtigkeitsvorstellungen jenseits der von Adressatinnen und Adressaten empfundenen Bedarfen, Verfahrensregelungen wie Zuständigkeiten, Kostenbeteiligung etc.). Diese können in einem Spannungsverhältnis zu den sozialpädagogischen Handlungsanforderungen stehen.
Rahmensetzende Orientierung: Recht erhöht Handlungssicherheit
Recht wird daher in der sozialpädagogischen Praxis einerseits in seiner orientierungs-stiftenden Funktion der Festlegung von klaren Trennlinien zwischen „richtig“ und „falsch“, kategorialer Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit wahrgenommen und kritisiert. In Einzelfällen wird sogar beklagt, ein fachlich für angemessen gehaltenes Handeln werde durch Recht – scheinbar oder tatsächlich – behindert oder erschwert. Rechtliche Bewertungen werden als unwägbar, ggf. auch „fachlich falsch“ eingeschätzt. Es kann Unsicherheit entstehen, etwa über die Anforderungen und Auslegung des Rechts, wie innerhalb des pädagogischen Repertoires agiert werden kann und soll. Andererseits sind klarere Antworten aus dem Recht erwünscht, werden vermisst und fachpolitisch gefordert. Recht bedient das Bedürfnis nach rahmensetzender Orientierung in der täglichen Beziehungsarbeit, im Rahmen der Aufsichtsführung, der Leistungsgewährung, Leistungserbringung und im Kinderschutz und erhöht somit Handlungssicherheit.
Das Positionspapier hat zum Ziel, auf den unterschiedlichen Ebenen fachlicher Praxis und Fachpolitik das Bewusstsein für die Funktion des Rechts zu schärfen, eine Reflexion der je eigenen Rolle in Bezug zum Recht anzuregen und den Diskurs zwischen Politik und Praxis über die Steuerungsfunktion des Rechts und deren Grenzen zu befördern.
Zusammenfassende Positionen der AGJ
- unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe -
Recht als Instrument kann die Fachlichkeit der Sozialen Arbeit zwar anregen und dieser einen sinnvollen Rahmen setzen, fachliche Arbeit aber nicht umfassend absichern. Rechtliche Vorgaben sind vielmehr stets selbst durch fachliches Handeln zu füllen.
Zu viele Vorschriften und Handlungsanweisungen können Fachlichkeit schwächen. Zu enge Vorgaben schränken das fachlich notwendige situative Reagieren auf die Gegebenheiten des Einzelfalls sowie das partizipative Herstellen von Hilfe ein und führen zu einer Dequalifizierung. Schlimmstenfalls unterbinden sie ein Mitdenken und fachliches Abwägen, statt solches zu befördern. Das bloße Befolgen von Regeln wäre eine schein-professionelle (Zu-)Flucht in einem sozialpädagogischen Arbeitskontext mit seinen multiplen Unsicherheiten und Mehrdeutigkeiten.
Eigenverantwortung der Fachkräfte und die Organisationshoheit des Trägers sind in ein angemessenes Verhältnis zu bringen, um fachlich-reflexives und abwängend-bewertendes Handeln und Entscheiden zu ermöglichen. Damit dies gelingt, sind sowohl Politik bei der Setzung von Recht und der Gestaltung von politischen Programmen, Leitungspersonen in Organisationen bei der Gestaltung des konkreten Arbeitsumfelds und Fachkräfte im Umgang mit den Adressatinnen und Adressaten gefordert. Um die Wechselwirkung von Recht und Sozialer Arbeit in eine Balance zu bringen, sieht die AGJ die unterschiedlichen Akteure in der Pflicht:
Rechtsetzung
Politik und Fachpraxis sind auf Bundes- und auf Landesebene gefordert, sich bei der Rechtsetzung in einen Kommunikationsprozess zu begeben, der die Grenzen rechtlicher Steuerung und die Anforderung an sozialpädagogisch-fachliche Freiräume reflektiert. Im Rahmen dieses dringend erforderlichen Diskurses über Recht ist darüber zu reden, welche Offenheit und welche Spielräume für situative Einzelfallentscheidungen in der sozialpädagogischen Beziehungsarbeit gebraucht werden, und auch – andersherum – darüber, welcher normativen Vorgaben fachlich gutes Arbeiten bedarf. Gesetzgebung ist gefragt, den fallverantwortlichen Fachkräften einen konstruktiven Umgang mit den systemimmanenten Handlungsunsicherheiten in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen und sie damit in die Lage zu versetzen, klare Entscheidungen zu treffen. Rechtsetzung bedarf daher – ebenso wie die Umsetzung des Rechts – einer sorgfältigen und fortwährenden Reflexion der gesellschaftlichen Verhältnisse, der Veränderungen und Entwicklungen sowie tatsächlicher Prozessbedingungen, denn Recht ist reaktiv.
Rechtsumsetzung in der Einzelfallarbeit
Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind als zentrale Akteure der Rechtumsetzung aufgerufen, ihre normative Gestaltungsaufgabe bei der ethisch fundierten und reflektierten Ausfüllung von Recht wahrzunehmen. Sie sind aufgefordert, auszuhalten, wenn Adressatinnen oder Adressaten abweichend von ihren Vorstellungen handeln, Unterstützungs- und Hilfeangebote nicht wie aus professioneller Expertensicht für sinnvoll gehalten annehmen oder sich junge Menschen selbst gegen Mitwirkung entscheiden, aus Hilfesettings ausbrechen oder es innerhalb dieser zur Eskalation kommt. Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich nicht durch ein patriarchales, sondern ein subjektorientiertes Verständnis aus, das den Beteiligten als Expertinnen und Experten für ihr eigenes Leben begegnet und dies mit der eigenen fachlichen Expertise in einen partizipativen Verständigungsprozess bringt.
Rechtsumsetzung durch kommunal(politisch)e Rahmung
Fachkräfte brauchen für die Herstellung dieser partizipativen Rechtskonkretisierung in der Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten fachliche und zeitliche Ressourcen sowie Räume für Reflexion und Qualifizierung mit kontinuierlicher Supervision und Fortbildung. Sie brauchen (lokal)politische Rückendeckung, welche die Bedeutung des Verständigungsprozesses in der Hilfeplanung und von sozialpädagogisch-fachlichen Freiräumen anerkennt. Politik ist daher zudem gehalten, die notwendig stetige, prozesshafte Überprüfung und die Weiterentwicklung fachlicher Methoden und Verfahren anzuregen, die fachliche Reflexion zu unterstützen und entsprechend mit Ressourcen zu hinterlegen. Die AGJ sieht insoweit auch insbesondere kommunal(politisch)e Entscheidungsträger in der Pflicht.
Rechtsumsetzung und Organisationsentwicklung
Die AGJ bestärkt weiter Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe in ihrer Absicht und ihrem Bemühen, sich in den schwierigen und zeitaufwändigen Organisationsentwicklungsprozess zu begeben, an dessen Ende an Stelle von Regeln mit überwiegend beschränkendem Charakter eine Anleitung und ein Zusammenwirken zur Entwicklung von Fachlichkeit („Empowerment“ der Fachkräfte) und zum Einfordern fachlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Hierzu gehört auch, dass Dienstvorschriften hinterfragt werden, Erfahrungen berücksichtigt, ein fachlich geleitetes „Bauchgefühl“ zugelassen und in die Arbeit im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und über die unterschiedlichen Hierarchieebenen integriert wird. Es handelt sich um eine Daueraufgabe.
Aus- und Weiterbildung zu Recht und Sozialpädagogik
Lehre ist gefordert, heranwachsenden Fachkräften eine Auseinandersetzung mit ihren Erwartungen an Recht und zum Verhältnis von Sozialer Arbeit und Recht zu ermöglichen.
Die Transformation von Recht in sozialpädagogisches Handeln bleibt ein diskursiver Prozess zwischen Politik und Praxis, zwischen den jungen Menschen und ihren Familien, den Fachkräften, ihren Organisationen und der Rechtsprechung. Die AGJ fordert zur fortlaufenden und partizipativen Reflexion auf allen Ebenen auf.
Das ausführliche Positionspapier der AGJ (17 Seiten) steht zum Download zur Verfügung.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
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