Recht
PRO ASYL: Bleiberecht nach Schulnoten kann eine umfassende Bleiberechtsregelung nicht ersetzen
Das Plenum des Bundesrates wird sich am Freitag mit Empfehlungen seines Innenausschusses zur Umsetzung einer Bleiberechtsregelung für „gut integrierte“ geduldete Jugendliche auseinandersetzen. Es handelt sich um einen Beitrag zur Umsetzung eines Beschlusses der Innenministerkonferenz von November. Mit Blick auf die entsprechende Bundestagsdrucksache verweist PRO ASYL darauf, dass das Paket fast keinen Inhalt habe und der Adressatenkreis extrem klein sei.
16.12.2010
PRO ASYL unterstellt dem Vorhaben, dass das jüngste und perspektivreichste „Humankapital“ abgeschöpft werden solle. Die „gut integrierten“ Schüler seien Schachfiguren im vor einigen Monaten eröffneten Spiel „Äkonomisierung der Zuwanderung“ zur Abfederung des demographischen Wandels in Deutschland. Beim Bleiberecht für langjährig hier Lebende gehe es jedoch um humanitäre Entscheidungen und nicht um Nützlichkeitserwägungen.
PRO ASYL führt aus, dass nach der nun vorgeschlagenen Regelung lediglich 15- bis 20-jährige Jugendliche begünstigt würden, die mindestens sechs Jahre in Deutschland lebten und so lange hier auch zur Schule gegangen seien bzw. einen Schulabschluss erreicht hätten. Die Eltern und minderjährigen Geschwister dürften zunächst bleiben bis zur Volljährigkeit. Dann müsse der Lebensunterhalt für die gesamte Familie überwiegend aus eigener Kraft gesichert sein. Auch das Erfordernis der „guten Integration“ schwebe als unbestimmter Rechtsbegriff und Damoklesschwert über den Jugendlichen. Die Pädagogik der kommenden Jahre stellt sich aus Sicht von PRO ASLY damit folgendermaßen dar: Bimsen für den Aufenthalt.
Die Zahl der jungen Flüchtlinge, die in den Alterskorridor hineinpassen, beläuft sich nach Angaben von PRO ASYL auf etwa 7.000 bis 7.500. Das seien 8 bis 9% der bundesweit 86.000 Geduldeten. Von diesen lebten etwa zwei Drittel seit sechs Jahren in Deutschland. Entsprechend würden also etwa 4.500 bis 5.000 junge Flüchtlinge potentiell von der Regelung begünstigt sein.
Wie viele dann noch wegen unzureichender Leistungen aussortiert würden und ggf. nach weiteren Jahren in Deutschland abgeschoben würden, obwohl sie hier mehr als ihr halbes Leben verbracht hätten, ließe sich nicht vorhersagen.
PRO ASYL warnt davor, dass mit diesem Minimalansatz jede weitere Debatte um eine Bleiberechtsregelung politisch beerdigt werden solle: „Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein über die Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für gut integrierte ausländische Jugendliche und Heranwachsende durch die Aufnahme eines neuen ¬ß 25a in das Aufenthaltsgesetz hinausgehender Bedarf weder für eine neue Bleiberechtsregelung noch für eine weitere gesetzliche Altfallregelung besteht.“
Das Bleiberecht nach Schulnoten könne eine umfassende Bleiberechtsregelung nicht ersetzen. PRO ASYL fordert demgegenüber die Politik auf ein Bleiberecht nach humanitären Kriterien zu schaffen.
Quelle: PRO ASYL
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