Individualpädagogische Auslandshilfen

Kritik am Brüssel IIb Konsultationsverfahren

Der AFET-Bundeverband für Erziehungshilfe fordert das Justizministerium auf, das Brüssel II-b-Konsultationsverfahren auf die ursprünglich intendieierte Zielgruppe zu beschränken.

20.12.2023

Der AFET-bundesverband hält die Konsultation für intensivpädagogische bzw. individualpädagogische Auslandshilfen gründsätzlich für positiv. Der Verband sieht es jedoch problematisch, dass die Konsultationspflichten so gefasst sind, dass auch bei anderen Auslandsaufenthalten von jungen Menschen der Erziehungshilfe wie etwa bei Urlaubs-, Klassen- oder Bildungsfahrten, Schüleraustauschen oder Tagesbesuchen das Verfahren anzuwenden ist. Daher hat der Verband sich an das Justizministerium gewandt.

Das Verfahren diskriminiert hunderttausende Kinder und Jugendliche der Erziehungshilfe und verhindert bzw. beschränkt Teilhabeoptionen.

Einrichtungen und Pflegeeltern sind verunsichert und vor große Herausforderungen gestellt (Verfahrensabläufe, Fristen, Einschränkung von Spontanität, Rechtsfragen..), zumal das Verfahren für jedes einzelne Kind/jeden einzelnen Jugendlichen durchgeführt werden muss.

Das Verfahren bedeutet für Jugendämter, freie Träger, das Bundesamt für Justiz und die Behörden der Gastländer eine enorme Bindung von Zeit und Kapazitäten, wobei zugleich der Bürokratieabbau stets eingefordert und der Fachkräftemangel beklagt wird. Es werden unnötig Kapazitäten gebunden und Kosten verursacht.

Der Sinn des Konsultationsverfahrens ist mit der genannten Auslegung konterkariert, die Auslegung mehr als strittig (vgl. Gutachten des Dt. Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht vom 22.Mai.2023).

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