Recht

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Verankerung der Kinderrechte in der Berliner Landesverfassung

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass Kinderrechte in die Verfassung des Landes Berlin aufgenommen werden.

11.03.2010

Zur heutigen Entscheidung (11.03.2010) des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass Kinderrechte in die Verfassung des Landes Berlin aufgenommen werden. Dies ist ein deutliches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Die angestrebte Regelung geht aber leider nicht weit genug. Auch das Recht auf Beteiligung und die Vorrangstellung des Kindeswohls gehören als subjektive Rechte der Kinder in die Verfassung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt seit langem dafür ein, dass die explizite Verankerung von Kinderrechten auch im Grundgesetz für ganz Deutschland erfolgt. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass der Bundestag und die Bundesregierung bisher diese Empfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und von bundesweit mehr als 200 Organisationen ignoriert. Wir hoffen sehr, dass von der Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses eine Signalwirkung ausgeht, die irgendwann doch noch im Bundestag und bei der Bundesregierung ankommt.

Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine Querschnittsaufgabe, die vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung unserer Gesellschaft höchste Priorität haben muss. Kinderrechte spielen bisher im Alltag, beim Städtebau und etwa bei der Verkehrsplanung oder in Schulen allenfalls eine untergeordnete Rolle. Hier muss es zu einem Umdenken kommen, das Wohl der Kinder gehört in den Mittelpunkt allen Handelns von Staat und Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 11.03.2010

 

Redaktion: Uwe Kamp

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