Recht
Bundesrat: Kindeswohl steht an erster Stelle
Der Bundesrat hat heute die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beraten. Zudem wollen die Länder erreichen, dass die Belange des Kindeswohls weiterhin durch die Gerichte umfassend zu prüfen sind.
21.09.2012
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das gemeinsame Sorgerecht auch für Teilbereiche begründen zu können. Zudem wollen die Länder erreichen, dass die Belange des Kindeswohls weiterhin durch die Gerichte umfassend zu prüfen sind. Auf gesetzliche Fiktionen sei in diesem Zusammenhang daher zu verzichten. Auch das vorgesehene vereinfachte Verfahren zur Begründung der gemeinsamen Sorge lehnt der Bundesrat mit Blick auf das Kindeswohl ab.
Der Gesetzentwurf soll das Recht der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern reformieren. Bisher steht dieses der Mutter allein zu, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart haben. Das Bundesverfassungsgericht hat hierin einen Verfassungsverstoß erkannt. Der Entwurf soll daher die Rechte des Vaters deutlich erweitern. Das Familiengericht könnte zukünftig die gemeinsame Sorge auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern kann auf den <link http: www.bundesrat.de cln_101 nn_2291536 shareddocs beratungsvorgaenge external-link-new-window external link in new>Internetseiten des Bundesrates heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesrat vom 21.09.2012
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