Broschüre

Vertrauensschutz im Kinderschutz

Prof. Dr. Christof Radewagen

Strukturebene: Bund

Die 3. Auflage der Broschüre „Vertrauensschutz im Kinderschutz“ wurde erstmals im März 2021 im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung vom Niedersächsischen Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie veröffentlicht.

Der Datenschutz im Kinderschutz hat mehrere Aspekte, die zu beachten sind. Zum einen wirkt er für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang, welcher eher die Bereitschaft der Betroffenen zur Annahme von Unterstützungsangeboten animiert und so wiederum das Kind schützt. Zum anderen kann es für den erforderlichen Kinderschutz zwingend geboten sein, mithilfe der gesetzlich eingeräumten Befugnisse zur Datenübermittlung ohne Beteiligung oder auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu handeln. Zentraler gesetzlicher Baustein für das Wohl des Kindes ist § 8a SGB VIII.

Der § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes bei Bekanntwerden einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Hierbei ist der Datenschutz bzw. sind datenschutzrechtliche Aspekte auch immer mit abzuwägen. Herr Prof. Dr. Radewagen von der Hochschule Osnabrück, der die bisherigen Auflagen ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium erstellt hat, ist bundesweit für die beauftragte Thematik ein ausgewiesener Experte.

Back to Top