Schleswig-Holstein

Abschlussbericht zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG)

Sozialministerin Aminata Touré hebt die Bedeutung des Evaluationsberichts zum Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) hervor, der Einblicke in die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein bietet, Erfolge wie verbesserte Betreuungszeiten und finanzielle Entlastung der Eltern zeigt, aber auch auf Herausforderungen hinweist, die nun intensiv mit allen Beteiligten diskutiert werden.

12.03.2024

Sozialministerin Aminata Touré hat die Bedeutung des Evaluationsberichts zum Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) hervorgehoben:

„Dieser Bericht liefert wichtige Erkenntnisse darüber, was in der Kindertagesbetreuung im Land gut läuft und wo noch Potenzial für Verbesserungen besteht. Das ist eine gute Grundlage, um in den nächsten Monaten intensiv mit allen Beteiligten die Anpassungen im Kita-System zu beraten. Ich bin mir sicher, dass dabei am Ende alle das gleiche Ziel verfolgen: Wir wollen die besten Kitas für die Kinder und Eltern in Schleswig-Holstein ermöglichen.“

Der Evaluationsbericht wurde über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Auftrag eines Fachgremiums erarbeitet, in dem neben dem Sozialministerium die kommunalen Landesverbände, die Landeselternvertretung, die Verbände der Einrichtungsträger und der Kindertagespflegepersonen vertreten sind.

Der Bericht gliedert sich in zwei Bereiche, um die Folgen des Gesetzes im Rückblick bewerten zu können. Bereich 1 „Strukturen und Finanzen“ hat das FiBS – Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) und dem Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig (KOWID) durchgeführt. Bereich 2 „Qualität“ hat die pädquis Stiftung Berlin umgesetzt.

„Es war nicht nur viel Arbeit für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als Auftragnehmer, sondern auch für die Mitglieder des Fachgremiums. Sie haben sich sehr eingebracht, das Konzept der Evaluationsstudie erarbeitet, die Entwicklung der Befragungsinstrumente eng begleitet und intensiv beraten. Das verdient große Anerkennung - ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle!“,

sagte Ministerin Touré.

In drei Befragungswellen wurden Finanzierungsdaten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erhoben. Befragt wurden Einrichtungen, Einrichtungsträger, Standortkommunen sowie Kindertagespflegepersonen und örtliche Träger.  Die Befragungen bezogen sich auf die Jahre 2019 (als Vergleichsjahr vor der Kita-Reform) sowie die Jahre 2021 und 2022, nachdem das neue KiTaG in Kraft getreten war. Bei jeder Befragungswelle nahmen über 80 Prozent der Kindertageseinrichtungen an der Befragung teil.

Zentrale Erkenntnisse des Berichts im Überblick

Kita-Personal

Es wird deutlich, dass die Kitas im Land über eine bessere Personalausstattung als vor der Reform verfügen. Allerdings kam es bei einem Großteil der Kitas zu längerfristigen Unterschreitungen des gesetzlichen Betreuungsschlüssels. 41 Prozent der befragten Kita-Leitungen zum ersten Messzeitpunkt gaben an, dass der vorgesehene Betreuungsschlüssel über einen Zeitraum von mehr als fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen nicht sichergestellt werden konnte. Vielfach wurde mit Kürzungen der Öffnungszeiten und vorübergehenden Schließungen reagiert. Die Wissenschaftler*innen empfehlen daher, neue Strategien zum Umgang mit dem Personalausfall zu entwickeln.

Sachkostenfinanzierung Kita

Der Bericht stellt im Durchschnitt eine leichte Unterfinanzierung der Sachkostenanteile fest und schlägt eine differenziertere Berechnung vor. So gebe es in der Kita-Landschaft erhebliche Schwankungen bei den Sachkosten: Um dem gerecht werden zu können, empfiehlt der Bericht zusätzlich bislang nicht erhobene Daten wie das Gebäudealter einzubeziehen.

Elternbeiträge

Die durchschnittliche Reduzierung und Deckelung der Elternbeitragsstruktur wird als Reformerfolg hervorgehoben. Dies bezieht sich insbesondere auf die Entwicklung bei den Kindern unter drei Jahren. Der Vergleich der Bezugsjahre 2019 zu 2022 zeigt: Die Elternbeiträge haben sich in diesem Zeitraum um durchschnittlich 30 Prozent reduziert. Ein Drittel der Eltern hat bei den Elternbeiträgen eine Entlastung erfahren.

Leitungsfreistellung und Verfügungszeiten

Der Bericht stellt heraus, dass es wichtig war, mit dem KitaG die Leitungsfreistellung und die Verfügungszeiten verbindlich zu regeln. Beim überwiegenden Teil der Kitas hat die Reform dabei zu einer Verbesserung bei der Leitungsfreistellung geführt. Die Verfügungszeiten haben sich von beiden Seiten den neuen gesetzlichen Vorgaben angenähert. Der Bericht empfiehlt aber, die Regelungen und Berechnungsgrundlagen von Leitungsfreistellung und Verfügungszeiten erneut in den Blick zu nehmen.

Schließzeiten

Reformbedingt haben die Kitas im Durchschnitt ihre Schließzeiten verkürzt. Kleine Einrichtungen schöpfen die möglichen zehn zusätzlichen Schließtage häufig nicht aus.

Kindertagespflege

Reformbedingt wurden die laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflege deutlich erhöht und homogenisiert. Die Einkommenssituation für Kindertagespflegepersonen hat sich deutlich verbessert. Gleichwohl erreichen sie bei Vollbeschäftigung nicht das tarifliche Einkommensniveau einer ungelernten Kita-Hilfskraft. Hier wird empfohlen, Regelungen zur Finanzierung anzupassen.

Sozialministerin Touré nahm eine erste Bewertung der Berichtsergebnisse vor:

„Der Bericht zeigt, dass wir ein grundsätzlich gut funktionierendes Kita-System in Schleswig-Holstein haben. Mit der Kita-Reform haben sich die Betreuungszeiten verbessert und die Schließzeiten verkürzt. Die Kitas verfügen über eine bessere Personalausstattung und die Eltern wurden bei der Finanzierung maßgeblich entlastet. Diese Erfolge der vergangenen Jahre sollten ungeachtet der aktuellen Herausforderungen nicht kleingeredet werden.“

Zugleich verwies die Ministerin auf Verbesserungspotenzial:

„Das System erscheint insgesamt nicht flexibel genug, zu bürokratisch, in Teilen zu wenig an der Praxis orientiert. Bei der Überarbeitung des KitaG sind mir folgende Punkte besonders wichtig: Erstens brauchen wir eine größtmögliche Verlässlichkeit in der Betreuung für die Kinder und ihre Eltern. Zweitens wollen wir die Fachkräfte weiter stärken, denn sie sind zentral wichtig für ein gelingendes Kita-System. Wir wollen weiterhin eine hohe Kita-Qualität gewährleisten und dabei mehr Flexibilität ermöglichen. Und drittens braucht es eine faire Aufteilung der Finanzierung unter allen Beteiligten.“

Mit der Vorlage des Berichts sei ein wichtiger Schritt im Evaluationsprozess gemacht, so die Ministerin. Jetzt folge der sehr wichtige Prozess der Auswertung und der Erarbeitung der Stellungnahme des Fachgremiums. Dies wird – wie im Gesetz formuliert – bis zum 30. April 2024 geschehen. Dazu hat das Sozialministerium alle Beteiligten zu einer Workshop-Reihe mit neun Veranstaltungen eingeladen. Bis Ende März werden in diesem Rahmen zentrale Themen des Berichts gemeinsam beraten. Das anschließende Gesetzgebungsverfahren soll bis November abgeschlossen sein, so dass das neue KiTaG wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Touré sagte:

„Für die kommenden Monate haben wir einen umfänglichen, partizipativen Prozess initiiert. Es ist mir besonders wichtig, die fachliche Expertise der Kita-Träger, der Kommunen, der Kindertagespflege und der Eltern einbeziehen. Nur so wird es uns gelingen, die Ergebnisse des Berichtes der Wissenschaftler*innen intensiv zu beleuchten und die richtigen Schlüsse zu ziehen.“

Weitere Informationen

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein vom 14.02.2024

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