Sozialpolitik

Runder Tisch zum Bildungspaket beschließt weitere Verfahrensvereinfachungen

Der Runde Tisch mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen ist am 02. November 2011 erneut zusammen gekommen, um sich über die Inanspruchnahme des Bildungspaketes auszutauschen. Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag berichteten in Berlin über deutlich gestiegene Antragszahlen in den Kommunen.

03.11.2011

Wie im Vorfeld des Termins <link http: www.jugendhilfeportal.de imfokus bildungs-und-teilhabepaket artikel eintrag das-bildungspaket-setzt-sich-immer-mehr-durch-44-prozent-antraege-in-80-staedten external-link-new-window external link in new>bereits bekannt geworden war, ist seit dem letzten Treffen des Gremiums am 28. Juni ist die durchschnittliche Antragsquote nach Umfragen des Landkreistages und des Städtetages von 29 auf rund 45 Prozent gestiegen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich mit dieser deutlich positiven Entwicklung zufrieden. Die Runde verständigte sich auf weitere Vereinfachungen beim Antragsverfahren.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen äußerte ihre Freude darüber, dass das Bildungspaket inzwischen bei so vielen Kindern ankomme. Das zeige, dass sich das gemeinsame beharrliche Dranbleiben von Bund, Ländern und Kommunen lohne. "Die Kinder haben einen Anspruch auf ihr Bildungspaket. Deswegen werden wir das Verfahren weiter vereinfachen. Ein einfaches Kreuz beim Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter soll künftig als Globalantrag für alle Leistungen des Bildungspaketes ausreichen. Danach braucht es etwa die Meldung eines Sportvereins an das Jobcenter, dass das Kind dort angemeldet ist. Dann kann das Geld ohne weitere Umstände an den Verein fließen. Dasselbe gilt für andere Leistungen des Bildungspaketes. Die Kinder sollen auch nicht darunter leiden, wenn ein Schulausflug mal kurzfristig angesetzt wird oder die Behörde vor Ort mit der Bewilligung der Anträge nicht hinterher kommt. Deswegen werden Auslagen nach Möglichkeit im Nachhinein erstattet, wenn die Antragsteller nichts für die Verzögerung der Antragsbearbeitung konnten. Wo durch das Bildungspaket zusätzlicher Aufwand entsteht, können die Behörden mehr Personal einstellen. Der Bund stellt dafür 163 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, so von der Leyen.

Bund, Länder und Kommunen haben sich bereits darauf verständigt, dass die Antragstellung vereinfacht werden soll.

  • Mit einem sogenannten Globalantrag kann beim regelmäßigen Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter erst mal per Ankreuzer der allgemeine Anspruch der bedürftigen Kinder auf das Bildungspaket festgehalten werden. Wird später eine konkrete Leistung wie Kosten für Mittagessen in Schule und Kita oder der Beitrag für den Sportverein abgerufen, so kann das Geld erstattet werden.
  • Zudem sollen Eltern, die aufgrund der Anlaufschwierigkeiten in den Verwaltungen in finanzielle Vorleistung für ihre Kinder gegangen sind, ausnahmsweise nachträglich Geld erstattet bekommen, wenn sie selber alles in ihrem Verantwortungsbereich liegende getan haben.

Auf das Bildungspaket haben rund 2,5 Millionen Kinder Anspruch. Es umfasst Schulmaterial, Lernförderung, eintägige Klassenausflüge, Schülerbeförderung, Vereinsbeiträge für Sport oder Kultur sowie ein warmes Mittagessen in Kitas und Schulen, die dies anbieten. Der Bund investiert dafür pro Jahr 1,3 Milliarden Euro. 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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