Sozialpolitik
Neubemessung der Kinderregelsätze: Niedersachsen weist auf besondere Bedarfe für Bildung hin
Sozialministerin Ross-Luttmann und Kultusministerin Heister-Neumann zum heutigen Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
09.02.2010
HANNOVER. Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann sagt zum heutigen Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: "Niedersachsen wird sich weiterhin konstruktiv in den Dialog einbringen, um die Bedarfe für Kinder und Erwachsene im Detail zu ermitteln. Alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land müssen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ein gutes Rüstzeug für die Zukunft mit auf den Weg bekommen. Das heutige Urteil bestätigt uns in dieser Auffassung." Niedersachsens Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann betonte: "Wir werden auch dafür eintreten, dass die besonderen Bedarfe der Kinder im Bereich der Bildung bei der Neubemessung angemessen berücksichtigt werden.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hatten bereits im Mai 2008 die Initiative im Bundesrat ergriffen, die besonderen Bedarfe der Kinder im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln zu berücksichtigen.
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