Sozialpolitik

Juristinnenbund fordert Abschaffung des § 219a StGB

Anlässlich der Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB am 22.02.2018 bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. Ärzte müssten über das Thema Schwangerschaftsabbruch sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszugesetzen. Außerdem brauche es verbesserte Informationsrechte für betroffene Frauen.

23.02.2018

„Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren
dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen,“ so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm
verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit
(Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eingriff in Berufsfreiheit von Ärzten

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Informationsrechte von Frauen stärken

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information
über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen steht auf der Webseite des Deutschen Juristinnenbundes zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

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