Hilfen für Schwangere

„Wir begleiten die Frau in einer Ausnahmesituation und stärken sie.“

Sigrid Kummer ist Diplom Sozialpädagogin. Sie arbeitet seit 2011 als Schwangerschafts(konflikt)beraterin bei donum vitae in Kiel. Marina Traschütz-Hartmann ist Diplom Sozialpädagogin und seit 2003 bei donum vitae in Heidelberg in der Schwangerschafts(konflikt)beratung tätig. Beide Beraterinnen haben die Zusatzqualifikation „Beraterin zur vertraulichen Geburt“ absolviert.

22.03.2024

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Frau Kummer und Frau Traschütz-Hartmann begleiten bereits seit dem Start des Gesetzes Frauen auf dem Weg zu einer vertraulichen Geburt und berichten hier von ihren Erfahrungen. Annika Koch vom donum vitae Bundesverband sprach mit den beiden über Situationen, in denen niemand von einer Schwangerschaft erfahren darf, über Wege in die Beratung, die Notwendigkeit eines gut funktionierenden Netzwerks und die Rolle der Beraterin als zentrale Ansprech- und Begleitperson im Prozess einer vertraulichen Geburt.

Was versteht man unter einer „vertraulichen Geburt“?

Marina Traschütz-Hartmann: „Eine vertrauliche Geburt ist ein Angebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft aus ganz persönlichen Gründen geheim halten wollen. Die Schwangere kann durch den Prozess der vertraulichen Geburt anonym bleiben und ihr Kind trotzdem in einer medizinisch sicheren Umgebung zur Welt bringen.“

Sigrid Kummer: „Neben der medizinischen Versorgung ist wesentlich, dass auch das Recht des Kindes auf Wissen über seine Herkunft gewahrt bleibt – dies ist der entscheidende Unterschied zur sogenannten anonymen Geburt, die in Deutschland auch möglich ist.“

Worin unterscheiden sich denn die vertrauliche und die anonyme Geburt?

Sigrid Kummer: „Bei der vertraulichen Geburt hat die schwangere Frau die Möglichkeit, über ihre Konfliktlage zu sprechen und sich über Hilfsangebote zu informieren. Neben der Kenntnis des Kindes über die eigene Herkunft ist ein wesentlicher Unterschied die Frage der Finanzierung: Wenn die schwangere Frau in einer Klinik anonym entbindet, kann die Klinik die entstandenen Kosten nicht abrechnen. Bei der vertraulichen Geburt ist die gesamte Finanzierung über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geregelt. Zusätzlich hat die Frau im Rahmen der vertraulichen Geburt verschiedene Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Vor- und Nachsorgeuntersuchungen.“

Wann erfährt das Kind, das vertraulich zur Welt gekommen ist, etwas über seine Herkunft?

Marina Traschütz-Hartmann: „Das Kind hat ab seinem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in den Herkunftsnachweis und kann dort nachlesen, wer seine leibliche Mutter ist. Über den Vater erfährt es allerdings nichts.“

Sigrid Kummer: „Die Mutter hat auch im Rahmen der vertraulichen Geburt ab dem 15. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, gegen Einsicht in die Akte Einspruch zu erheben. Es kann immer besondere Gründe geben, dass das Kind niemals erfahren soll, wer die Mutter ist.“

Welche Qualifikation benötigt Ihr als Beraterinnen, um eine vertrauliche Geburt zu begleiten?

Sigrid Kummer: „In Schleswig-Holstein müssen wir eine Fortbildung als Fachkraft für die vertrauliche Geburt absolvieren. In der Übergangsphase zum Start des Gesetzes im Jahr 2014 war es möglich, eine externe Fachkraft hinzuzuziehen – ich habe in dieser Zeit eine Frau im Rahmen der vertraulichen Geburt begleitet und hatte die entsprechende Fortbildung noch nicht.“

Marina Traschütz-Hartmann: „Das Sozialministerium in Baden-Württemberg hat diese Fortbildung angeboten, die alle Berater*innen bei uns absolviert haben. Das ist auch notwendig, denn eine solche Qualifizierung benötigen wir alle in der Beratung – eine schwangere Frau mit dem Wunsch nach einer vertraulichen Geburt kann jederzeit in unsere Beratungsstelle kommen, da muss jede Beraterin ansprechbar sein. Bei donum vitae ist diese Qualifikation seit vielen Jahren fester Bestandteil in der Grundlagenfortbildung zur Schwangerschaftskonfliktberatung.“

Was hat sich mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt verändert?

Sigrid Kummer: „In unsere Beratung kamen bis dahin auch Frauen, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollten. Die anderen konnten wir mit unserem Beratungsangebot natürlich gar nicht erreichen. Bis 2014 gab es ja nur die Möglichkeit der anonymen Geburt und die Babyklappe. Oder Frauen sahen für sich keine andere Möglichkeit als das Aussetzen des Kindes. Eine vertrauliche Begleitung unter anonymen Bedingungen war gar nicht vorgesehen.“

Marina Traschütz-Hartmann: „Die Frauen haben durch das neue Gesetz endlich eine Möglichkeit erhalten, zu uns zu kommen, also in dieser Ausnahmesituation überhaupt mit jemandem sprechen zu können, Beratung und Begleitung zu erfahren. Sie bleiben nicht allein in ihrer Not. Wir können Sicherheit und Halt in dieser für die Frauen ausweglosen Situation geben. Für uns Fachkräfte gibt das Gesetz umfassende Handlungssicherheit. Wir haben sozusagen den Hut auf und halten alle Fäden im Netzwerk zusammen. Dieses Netzwerk gibt es auch erst seit 2014. Wir arbeiten sehr eng mit den Kolleg*innen verschiedener Professionen – dies sind Ärzt*innen und Pflegekräfte, Mitarbeiter*innen von Kliniken, Hebammen, Vertreter*innen der Jugend- und Standesämter sowie der Adoptionsvermittlung und der Rettungsdienste – zusammen, die im Rahmen einer vertraulichen Geburt beteiligt sind.“

Aus welchen Gründen möchten oder müssen die Frauen ihre Schwangerschaft geheim halten?

Marina Traschütz-Hartmann: „Nach meiner Erfahrung spielen Angst vor Konsequenzen innerhalb der Familie, Scham und Überforderung eine große Rolle. Zu mir kamen auch sehr junge Frauen, denen es unglaublich unangenehm war, dass die Schwangerschaft ausgerechnet ihnen passiert war. Sie wollten ihre Familie auch nicht enttäuschen. Eine Frau erzählte, sie empfand die Schwangerschaft als einen so massiven Schnitt in ihrem Leben und ihrer Karriere, den sie nicht mit sich vereinbaren könnte.“

Sigrid Kummer: „Auch bei meinen Begleitungen spielte Angst eine große Rolle sowie das Gefühl, unfähig sein zu können, ein Kind zu erziehen. Psychische Probleme haben ebenfalls eine Rolle gespielt. Hauptbeweggrund war bei meinen Begleitungen fast immer, dass der Partner, Ehemann oder die Herkunftsfamilie nichts von der Schwangerschaft erfahren durfte. Die Frauen, die zu mir kamen, waren immer schon sehr weit in ihrer Schwangerschaft und haben diese sehr lange verdrängt. Für einen Außenstehenden waren die Schwangerschaften tatsächlich auch gar nicht sichtbar.“

Woher wissen die Frauen von der Möglichkeit, vertraulich zu gebären? Wie erfahren sie von Eurer Beratung und Begleitung?

Sigrid Kummer: „Erste Informationsquelle war immer das Internet.“

Marina Traschütz-Hartmann: „Das war bei mir bislang etwas anders: Die erste Frau, die ich begleitet habe, stand 2015 vor der Beratungsstelle. Sie wusste nichts über die vertrauliche Geburt – sie war einfach völlig verzweifelt und wusste nicht weiter. Ich habe sie über den Weg der vertraulichen Geburt informiert. Für sie war es eine große Erleichterung zu wissen, dass sie nun von mir begleitet werden und das Kind nach der Geburt in gute Hände abgeben konnte. Aus familiären Gründen wollte sie das Kind nicht behalten. Auch in der schriftbasierten Onlineberatung von donum vitae hatten wir schon solche Fälle. Hier können die Frauen in einem geschützten und anonymen Raum über ihre Not schreiben – über diesen Weg kann die Begleitung einer vertraulichen Geburt in einer Beratungsstelle angebahnt werden.“

Sigrid Kummer: „Bei uns in Kiel gab es auch Fälle, in denen sich die Klinik bei der Beratungsstelle gemeldet hat – das kenne ich aus Berichten bei unseren regelmäßig stattfindenden Netzwerktreffen zur vertraulichen Geburt. Das Wissen über dieses Angebot in der Bevölkerung wie auch bei den Ärzt*innen und Kliniken ist also enorm wichtig. Nur so kann das Verfahren der vertraulichen Geburt gelingen.“

Wie läuft das Verfahren bei einer vertraulichen Geburt ab? Welche Stellen müsst Ihr einbinden?

Marina Traschütz-Hartmann: „Zuerst findet ein Gespräch mit der Frau statt, in dem die konkrete Notlage geklärt wird. Hier informieren wir über alle Hilfsmöglichkeiten (finanzielle Unterstützung, Kinderbetreuung etc.) und klären alle Optionen. Das ist die sogenannte Stufe 1-Beratung. Wenn die Frau entscheidet, dass sie die Schwangerschaft auf jeden Fall geheim halten möchte oder muss, beginnt das Verfahren der vertraulichen Geburt. Hier fülle ich gemeinsam mit der Frau den Herkunftsnachweis aus. Sie muss sich nun einmalig mit ihrem Personalausweis mir gegenüber identifizieren. Dieser Nachweis kommt in einen versiegelten Umschlag. Auf diesen schreibe ich das Pseudonym, unter dem die schwangere Frau den gesamten Prozess der vertraulichen Geburt durchläuft. Bei donum vitae füllen wir seit 2022 zusätzlich eine kleine Karte mit dem Pseudonym der Frau, dem Kontakt zu unserer Beratungsstelle und der begleitenden Beraterin aus. Diese Karte kann die Frau bei einem Arztbesuch, im Krankenhaus oder auch im Kontakt mit dem Rettungsdienst vorzeigen – als Ersatz zur Krankenkassenkarte, die sie aus Gründen ihrer Anonymität nicht vorzeigen kann. Auf dieser Karte sind auch die Telefonnummer sowie Informationen zur Abrechnung von medizinischen Leistungen vermerkt. Die schwangere Frau hat damit also etwas Offizielles in der Hand.“

Sigrid Kummer: „Mittlerweile ist bei vielen betroffenen Stellen das Verfahren der vertraulichen Geburt bekannt – das war natürlich zu Beginn nicht der Fall. Sehr intensiv und vertrauensvoll arbeiten wir hier in Kiel mit dem Jugendamt bzw. der Adoptionsvermittlungsstelle zusammen. Dies ist nun auch der nächste Schritt im Verfahren: Wir binden die Adoptionsvermittlungsstelle ein. Auf Wunsch der Frau findet nun ein gemeinsames Gespräch von mir als Beraterin, der schwangeren Frau und einer Vertreterin der Adoptionsvermittlungsstelle über die weiteren Schritte statt. Die Frau hat die Möglichkeit, dem Kind ein Päckchen zu packen, einen Brief zu schreiben und persönliche Angaben in einem Fragebogen der Adoptionsvermittlungsstelle zu übermitteln. Auch die Mitarbeiter*innen der Adoptionsvermittlungsstelle kennen nur das Pseudonym der Frau, das gesamte Verfahren unterliegt der Anonymität der schwangeren Frau.“

Was passiert rund um die Geburt in der Klinik?

Sigrid Kummer: „Direkt nach der Geburt des Kindes informiert die Klinik mich als Beraterin und das Jugendamt. Auf dem Herkunftsnachweis werden das Geburtsdatum und der Geburtsort eingetragen und an das BAFzA zur Aufbewahrung versendet.“

Marina Traschütz-Hartmann: „Die letzte Station ist das Standesamt, das die Geburt einträgt. Das Kind erhält hier auch seinen Vor- und Nachnamen. Die Mutter hat im Verfahren die Möglichkeit, den Vornamen des Kindes zu benennen – das wird meist berücksichtigt. Nach der Geburt ist es meine Aufgabe, alles im Blick zu behalten und zum Beispiel dafür zu sorgen, dass die Frau – sollte sie noch im Krankenhaus bleiben – nicht auf der Wöchnerinnenstation liegt und dass niemand im Krankenhaus erfährt, dass sie entbunden hat. Man muss sich wirklich gut absprechen mit allen Beteiligten. Meine Aufgabe als Beraterin ist es, rund um die Geburt und das einzelne Verfahren alles im Blick zu behalten und die Rechte der Frau zu wahren.“

Sigrid Kummer: „Die regelmäßigen Netzwerktreffen sind deshalb so wichtig – überall gibt es Personalfluktuation, sodass das Verfahren der vertraulichen Geburt vielleicht nicht allen bekannt ist. Und so häufig sind vertrauliche Geburten eben auch nicht.“

Wie geht es für die Frauen nach der Geburt weiter?

 

Sigrid Kummer: „Die Frauen gehen mit der Geburt ihres Kindes sehr unterschiedlich um – auch hier begleiten wir sie ganz individuell und auf ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt. Manchmal verlässt die Frau direkt nach der Geburt das Krankenhaus. Ich hatte aber auch schon eine Begleitung, da hat sich die Frau einen Tag und eine Nacht lang von ihrem Kind verabschiedet. Sie hat diese Zeit für sich gebraucht. Es gibt auch Frauen, die sich nach der Geburt doch für ein gemeinsames Leben mit dem Kind entscheiden – auch das ist im Verfahren möglich. Ebenso besteht für die Frauen im Rahmen der vertraulichen Geburt die Möglichkeit, Kontakt zum Kind bzw. zur Adoptionsfamilie über ein extra eingerichtetes E-Mail-Konto zu halten. Auch solche Fälle habe ich schon erlebt – den Frauen war es sehr wichtig zu wissen, dass es ihrem Kind gut ging. Für mich als Beraterin ist es gut zu sehen, dass ein individueller Umgang mit den Frauen und ihren Wünschen im Verfahren der vertraulichen Geburt möglich ist – da gibt es kein festes Schema, nach dem gehandelt werden muss. Meine Aufgabe als Beraterin ist es, all diese verschiedenen Wege aufzuzeigen und zu klären, welcher für die Frau infrage kommen könnte.“

Wie erlebt Ihr diese Begleitungen?

Marina Traschütz-Hartmann: „Es gibt keine gewöhnlichen Fälle, und jeder Fall ist auch für mich als Beraterin sehr berührend. Die Intensität der Begleitungen ist sehr unterschiedlich – das hängt ja in erster Linie von den Frauen und ihrer individuellen Situation ab. Schon die Anzahl der Gespräche variiert und hängt auch davon ab, wann ich als Beraterin hinzugezogen werde – ob die schwangere Frau zu mir in die Beratung kommt, oder ob ich vielleicht erst kurz vor der Geburt von der Klinik über den Fall einer vertraulichen Geburt benachrichtigt werde.“

Sigrid Kummer: „Wir haben als Beraterinnen zum einen viele formale Aufgaben. Wir sorgen dafür, dass das Verfahren rechtlich korrekt eingeleitet und durchgeführt wird und dass die Frauen sich umfassend informiert fühlen. Der formale Hergang spielt in der Beratung und Begleitung im direkten Kontakt mit der Frau allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Wir halten die Fäden und das Verfahren im Hintergrund zusammen. Im Fokus der Gespräche mit der schwangeren Frau stehen persönliche Begleitung und emotionale Unterstützung in dieser Ausnahmesituation.“

Marina Traschütz-Hartmann: „Die Frauen stehen unter Schock, wenn sie zu uns kommen. Hier kommen so viele Emotionen zusammen: Angst vor der eigenen Zukunft, Scham – manchmal auch Sorge um die Gesundheit und die Zukunft des Kindes. Unsere Aufgabe in der psychosozialen Beratung ist es, die Frauen aus ihrer Krise zu führen, ihnen Halt zu geben und die Zukunft ihres Kindes zu klären – damit die Frau am Ende einen guten Weg zurück in ihren eigenen Alltag finden kann.“

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt wird in diesem Jahr zehn Jahre alt. Zeit für eine kurze Rückschau: Gibt es Details in der Praxis, die noch nicht ausreichend bedacht wurden?

Sigrid Kummer: „Bei uns war und ist ein großer Knackpunkt die Rettungsdienstleitstelle. Sollte die schwangere Frau den Rettungsdienst benötigen – zum Beispiel zum Transport in die Klinik – sind die Mitarbeiter*innen des Rettungsdienstes leider noch immer nicht ausreichend informiert über das Verfahren der vertraulichen Geburt, und es kann sein, dass sie nach der Krankenkassenkarte fragen. Zusätzlich sind die Rettungsdienste angehalten, in die nächstgeeignete Klinik zu fahren – das ist dann nicht unbedingt die Klinik, in der die Frau angemeldet ist. Tatsächlich ist hier noch einiges an Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Sicherlich müssten noch verschiedene Details im Verfahren unter anderem mit Vertretern des Rettungsdienstes rechtlich verbindlich geklärt werden.“

Marina Traschütz-Hartmann: „Ein weiterer offener Punkt ist die Finanzierung von Leistungen jenseits der medizinischen Versorgung rund um die Geburt: Eine meiner Frauen musste bereits während der Schwangerschaft aus ihrem nahen Umfeld raus – die Schwangerschaft wäre sonst bemerkt worden. Wir konnten für sie eine Unterkunft bis zur Geburt finden, allerdings gab es hierfür keine Finanzierung.“

Vielen Dank für das Gespräch!

Besonders voraussetzungsvoll in diesem Verfahren ist die Anonymität. Im Laufe der Begleitungen und Jahre haben die Berater*innen von donum vitae erfahren, dass leicht Probleme entstehen, wenn sich eine Frau, die vertraulich gebären will, im Krankenhaus, bei einer gynäkologischen Praxis oder auch im Kontakt mit dem Rettungsdienst anmelden oder ausweisen muss. Wenn in der Anmeldesituation nachdrücklich nach einer Krankenkassenkarte verlangt wird, sind viele Frauen verunsichert. Selbstverständlich müssen die medizinischen Fachkräfte klären, dass die Geburt oder die medizinische Behandlung finanziert werden. Vertrauliche Geburten sind zudem nicht so häufig, und nicht jede*r ist mit dem Vorgang vertraut. Diese intime Information weiterzugeben, ist für die betroffene Frau belastend. Nicht selten kommt es dann vor, dass die Krankenkassenkarte doch überreicht wird. Um Frauen, die vertraulich gebären wollen, zu entlasten und zu schützen, hat donum vitae im Jahr 2022 eine Karte im Kreditkartenformat entwickelt, die bei der Anmeldung in der Klinik oder bei der Frauenärzt*in anstelle einer Krankenkassenkarte überreicht werden kann. Auf der Karte können das Pseudonym der schwangeren Frau sowie der Kontakt der begleitenden Berater*in vermerkt werden. Als weitere Hilfestellung ist die Nummer des Hilfetelefons „Beratung & Geburt vertraulich“ auf der Karte abgedruckt. Kliniken oder Arztpraxen können dort auch die Abrechnungsmodalitäten erfragen.

Weitere Informationen zur Karte gibt es in einem kurzen Film.

Es gibt viele Fragen rund um das Thema ungewollte Schwangerschaft und vertrauliche Geburt. In der Filmreihe „donum vitae für euch nachgefragt“ sprechen wir darüber.

Redaktion: Annika Koch

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