Sozialpolitik
Azubi-Mindestvergütung: DGB fordert weiter 80 Prozent der Tarifsätze
Eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro reicht aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nicht aus. Gefordert werden 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres.
09.11.2018
Als „nicht ausreichend“ bezeichnete die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek für eine Mindestausbildungsvergütung, die bei nur 504 Euro liegen soll.
Hannack sagte am 09. November 2018 in Berlin:
„Das reicht nicht. So läuft die Mindestvergütung für Azubis weitgehend ins Leere. Karliczeks Vorschlag entpuppt sich genau betrachtet als Mogelpackung, von der kaum ein Azubi profitieren wird. Da muss noch eine kräftige Schippe drauf, denn schon heute liegen nahezu sämtliche Vergütungen für Azubis weit oberhalb der 504 Euro.
Der DGB fordert weiterhin eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres. Wenn man die Zahlen des Jahres 2017 zugrunde legt, bedeutet das 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Für das zweite Jahr ergeben sich so 696 Euro, im dritten Jahr 768 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 796 Euro.
Der Vorschlag Karliczeks orientiert sich am BAföG und verkennt außerdem, dass die Azubis mit ihrer Arbeit zum Gewinn der Unternehmen beitragen - und das insbesondere in Dienstleistung und Handwerk, wo besonders schlecht gezahlt wird. Gut ist, dass die Mindestausbildungsvergütung bundes- und branchenweit gelten soll.“
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 09.11.2018
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