Jugendpolitik
UN-Kinderrechtskonvention: National Coalition Deutschland sieht weiterhin erheblichen Reformbedarf
Vor 25 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention. Ein Grund zum Feiern? Die National Coalition Deutschland sieht manche Verbesserungen. Einige Ziele seien aber noch nicht erreicht: Zu viele Kinder wissen nicht, welche Rechte sie haben.
19.11.2014
Die Sprecherin und der Sprecher der National Coalition Deutschland, Claudia Kittel und Jörg Maywald, erklären zum 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention: "Die UN-Kinderrechtskonvention ist das erfolgreichste Menschenrechtsübereinkommen. Fast alle Staaten haben die Konvention ratifiziert. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland verpflichtet, die Interessen von Kindern (Kindeswohl) vorrangig zu berücksichtigen. In diesem Sinne hat sich manches verbessert. Dennoch ist die Konvention rechtlich und tatsächlich nicht vollständig umgesetzt. Außerdem sind die darin enthaltenen Rechte vielen Kindern nicht bekannt: Nicht einmal die Hälfte aller Kinder zwischen acht und zwölf Jahren in Deutschland wissen, welche Rechte sie haben. Nur jedes fünfte Kind kennt die Konvention. Im Grundgesetz sind die völkerrechtlich verbrieften Rechte auch nach 25 Jahren nicht verankert. Im Ausländer- und Asylrecht wird das Kindeswohl trotz Rücknahme der asylrechtlichen Vorbehalte Deutschlands gegenüber der Konvention immer noch nicht vorrangig berücksichtigt. Kinder, die nach ihrer Flucht dringend Hilfe und Unterstützung benötigen, haben nicht die gleichen Rechte auf gesundheitliche Versorgung, Betreuung und Bildung wie Kinder mit deutschem Pass. Dies ist ein schwerer Verstoß gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung, also den Grundsatz, allen Kindern gleiche Rechte zu gewähren. Erheblicher Handlungsbedarf besteht auch bei der Verwirklichung der Rechte auf Bildung, bestmögliche Gesundheitsfürsorge und Beteiligung."
Zweite Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention veranstaltet die National Coalition Deutschland am 19. November im Haus Solms in Karlsruhe ihre Zweite Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes. Im Fokus steht die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die deutsche Rechtsprechung. Zu den Referentinnen und Referenten gehören Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, und Prof. Dr. Lothar Krappmann, ehemaliges Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.
Zum Hintergrund
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. In Deutschland trat die Konvention 1992 in Kraft, nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung gilt sie seit 2010 für jedes in Deutschland lebende Kind. Die Konvention hatte maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung eines modernen Kindschafts- und Kinder- und Jugendhilferechts, wie z. B. bei der Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Vor allem familienrechtlich hat sie Wirkungen entfaltet: So bleiben heute in der Regel beide Eltern nach einer Trennung oder Scheidung in der Verantwortung für ihr gemeinsames Kind, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Auch das Umgangsrecht der Kinder wurde verbessert. Auch wurde jüngst durch eine Klarstellung im Bundes-Immissionsschutzgesetz zum sogenannten Kinderlärm das Recht jedes Kindes auf Spiel gestärkt.
Quelle: National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und zur UN-Kinderrechtskonvention
<link http: www.netzwerk-kinderrechte.de>www.netzwerk-kinderrechte.de
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