Jugendpolitik
SPD fordert Streichung der Extremismusklausel
Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte Extremismusklausel aus den Richtlinien der Bundesprogramme „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“, „Initiative Demokratie stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zu streichen und die Vergabe von Fördergeldern nicht an eine Unterzeichnung der Erklärung zu knüpfen.
10.05.2012
In ihrem Antrag (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/9558) berufen sich die Sozialdemokraten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das die Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt hat. Nach Ansicht des Gerichts ist die Erklärung, wonach der Empfänger von Fördergeldern seine Partner hinsichtlich ihrer Haltung zum Grundgesetz überprüfen soll, zu unbestimmt. Es sei unklar, wer etwa Partner ist und welches Verhalten vom Empfänger der Fördergelder konkret verlangt wird.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion gefährdet die Extremismusklausel den gesellschaftlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus. Sie stelle Initiativen unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit.
Quelle: Deutscher Bundestag
Materialien zum Thema
-
Bericht / Dokumentation
Phänomenübergreifende Perspektiven in der Extremismusprävention: Gemeinsamkeiten extremistischer Ideologien und Ansatzpunkte für die Präventionsarbeit
-
Studie
Jugend ermöglichen – auch unter den Bedingungen des Pandemieschutzes
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Kartenspiel gegen Radikalisierung und Extremismus
-
Broschüre
Das Extremismusmodell. Über seine Wirkungen und Alternativen in der politischen (Jugend-)Bildung und der Jugendarbeit
-
Broschüre
Extrem… Radikal… Orientierungslos!? Religiöse und politische Radikalisierung Jugendlicher - Band 3 der Reihe Blickpunkt Kinder- und Jugendschutz