Jugendpolitik
Kommunalwahlrecht ab 16 wird in Baden-Württemberg eingeführt
Die Landesregierung stärkt die demokratischen Mitwirkungsrechte junger Menschen. Bei den Kommunalwahlen im kommenden Jahr dürfen zum ersten Mal auch Jugendliche ab 16 Jahren den Gemeinderat und den Kreistag bei sich vor Ort wählen. Dafür hat nun der Landtag mit der Änderung des Kommunalwahlrechts den Weg frei gemacht.
12.04.2013
Ob der Bau eines Sportplatzes, die Schließung eines Jugendtreffs oder die Ausgestaltung der kommunalen Sozialarbeit – junge Menschen und ihr Lebensumfeld sind stark von Entscheidungen in ihrer Gemeinde betroffen. Deshalb geben wir ihnen jetzt das Recht und die Möglichkeit, sich besser einzubringen, mitzugestalten und selbst Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen, dass junge Menschen frühzeitig positive Erfahrungen mit den demokratischen Mitwirkungsrechten machen.
Aktives Wahlrecht bei kommunalen Wahlen ab 16
Was ändert sich also konkret? Jugendliche ab 16 Jahren erhalten das aktive Wahlrecht für Wahlen auf kommunaler Ebene – also bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen. Außerdem stärken wir die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte junger Menschen: 16-Jährige erhalten nun auch Beteiligungsmöglichkeiten bei Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen vor Ort.
Positive Erfahrungen in anderen Ländern
Die Erfahrungen aus den acht anderen Bundesländern, die 16-Jährigen das Kommunalwahlrecht bereits zugestehen, zeigen eines: Die jungen Leute machen von ihrem Wahlrecht in mindestens demselben Maße Gebrauch wie das restliche Wahlvolk. Zwar ist das Wahlrecht ab 16 Jahren kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit und Demokratiemüdigkeit – aber es ist ein probates Mittel, um junge Menschen frühzeitig an die Demokratie heranzuführen und ihre politische Urteilsfähigkeit zu stärken. Und die Städte und Gemeinden sind der Ort, in denen die Demokratie am unmittelbarsten erlebt werden kann.
Zeichen für mehr Demokratie in den Kommunen
Mit der Absenkung des Wahlalters setzt die Landesregierung nicht nur ein Zeichen für mehr Demokratie in den Kommunen, sondern fördert auch das grundsätzliche Interesse junger Menschen an Politik und Demokratie. Ein richtiger und wichtiger Schritt, findet Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Davon, dass die jungen Menschen genauso rational und klug abstimmen werden wie die volljährigen Wahlberechtigten, bin ich überzeugt. Schließlich sind die Vernunft, der Sachverstand und der Grad an Informiertheit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Parteien und deren Programme nicht altersabhängig.
Neues faires Berechnungsverfahren bei Kommunalwahlen
Neben der Absenkung des Wahlalters hat der Landtag außerdem ein neues, gerechteres Berechnungsverfahren bei Kommunalwahlen beschlossen. Denn grundsätzlich muss bei einer Wahl jede Stimme das gleiche Gewicht haben. Beim bisherigen Auszählverfahren kam es bei der proportionalen Umrechnung von Wählerstimmen in Abgeordnetensitze aber zu gewissen Ungerechtigkeiten, weil im Ergebnis die kleineren Parteien oder Wählervereinigungen regelmäßig benachteiligt wurden. Mit dem neuen Berechnungsverfahren geht es dabei nun fairer zu.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg vom 11.04.2013
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