Jugendpolitik

"Kinderrechte ins Grundgesetz" – Menschenrechtsinstitut veröffentlicht Positionspapier

Kinder haben Rechte – dieses Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Daher empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Grundgesetzänderung, um die zentralen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern.

21.11.2016

Kinder als Träger von Menschenrechten stärken - dieses Ziel verfolgt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland wiederholt nahegelegt, die zentralen Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern – zuletzt 2014. Mehrere Bundesländer wie Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür ausgesprochen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

In einem nun veröffentlichten Positionspapier äußert sich das Menschenrechtsinstitut zu den Defiziten der deutschen Rechtsordnung und spricht die deutliche Empfehlung aus, dass sich die im Bundestag vertretenen Fraktionen – gerade mit Blick auf ihre Wahlprogramme für die nächste Bundestagswahl – dem Thema annehmen sollen.

Download des Positionspapiers <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de fileadmin user_upload publikationen position position_7_kinderrechte_ins_grundgesetz_bf.pdf external-link-new-window des positionspapiers ins>"Kinderrechte ins Grundgesetz" (PDF, 58 KB)

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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