Jugendpolitik
Kindergeld und Kinderzuschlag reformieren - Bedarfsgerechte Kindergrundsicherung einführen
Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen zur Familienpolitik hat sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlages hin zu einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ausgesprochen und ein Investitionsprogramm für die frühkindliche Bildung gefordert.
31.10.2013
In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (30.10.2013) sagte Vereinsvizepräsidentin Anne Lütkes: „Durch die Verrechnung des Kindergeldes mit Hartz IV profitieren genau diejenigen nicht von einer Erhöhung, die Unterstützung am nötigsten hätten. Hier müssen wir umsteuern. Wir sollten zudem fünf Milliarden Euro pro Jahr in den Kita-Ausbau sowie die Kinder- und Jugendarbeit stecken und zudem das Betreuungsgeld schleunigst abschaffen.“ Der Ausbau von Betreuungsangeboten müsse mit einer gleichzeitigen Qualitätsoffensive einhergehen.
Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes stehen derzeit weniger als zehn Euro monatlich pro Kind für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Dies sei bezogen auf die Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe der niedrigste Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1990. „Wer die Kinder- und Jugendarbeit kaputtspart, verwehrt sozial schwachen Kindern die Möglichkeit, den Kreislauf der Vererbung von Armut zu durchbrechen“, sagte Lütkes.
Die Vereinsvizepräsidentin kritisierte, in Deutschland würden immer wieder die Rechte von Kindern auf Förderung und Bildung aus den Gruppen der Armen und Migranten verletzt. „Eine Große Koalition steht besonders in der Pflicht, weitreichende Entscheidungen umzusetzen. Union und SPD sollten endlich die Kinderrechte im Grundgesetz verankern“, sagte sie.
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