Jugendpolitik

Erste Jugend-Checks veröffentlicht – ein Erklärvideo zeigt wie der Jugend-Check funktioniert

Was genau wird bei einem Jugend-Check geprüft? Ein Erklärfilm gibt jetzt einen Einblick in die Prüfung von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung durch den Jugend-Check. In 90 Sekunden wird anschaulich erklärt, wie der Jugend-Check, dessen Entwicklung bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode vereinbart wurde, einen Beitrag zu guter Gesetzgebung leistet – in dem er als Prüf- und Sensibilisierungsinstrument mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen sichtbar macht.

23.04.2018

Bei der Prüfung durch den Jugend-Check wird gefragt: Welche Auswirkungen hat das geplante Gesetz auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und dienen als Entscheidungsgrundlage für den Gesetzgeber und als Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte. Der Jugend-Check wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) durchgeführt und weiterentwickelt.

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Sensibilisierung für eine jugendgerechtere Gesetzgebung

Der Jugend-Check ist ein Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung. Er leistet damit einen Beitrag zu guter Gesetzgebung. Geplante Gesetzesvorhaben werden anhand einer standardisierten Methodik auf mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen überprüft. Damit werden beabsichtigte Wirkungen und nicht beabsichtigte Nebenwirkungen der Vorhaben sichtbar. Die Prüfung erfolgt dabei differenziert nach Gruppen junger Menschen und zeigt die Auswirkungen detailliert und nachvollziehbar auf.

„Die Ergebnisse des Jugend-Checks sollen dazu beitragen, Politik und Gesellschaft für eine jugendgerechtere Gesetzgebung zu sensibilisieren. Ein Beitrag zu diesem Ziel soll auch die neue Webseite des KomJC leisten“, so Immanuel Benz, Leiter des Kompetenzzentrums Jugend-Check.

Erste Jugend-Checks veröffentlicht

Auf der frisch veröffentlichten Webseite www.jugend-check.de des KomJC wurden die ersten Jugend-Checks veröffentlicht. Bei den bereits geprüften Vorhaben handelt es sich um den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung“ und die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung“.

Dabei wurde viel Wert auf eine gut handhabbare Filterfunktion für die Jugend-Checks gelegt. Durch die Filterfunktion ist es möglich, sich Jugend-Checks zu Regelungsvorhaben aus bestimmten Ressorts anzeigen zu lassen. Darüber hinaus kann nach bestimmten betroffenen Gruppen junger Menschen sowie nach durch das Vorhaben betroffenen Lebensbereichen gefiltert werden.

Wer automatisch über neue Jugend-Checks und Pressemitteilungen des KomJC informiert werden möchten, kann ein E-Mail-Abonnement abschließen, das wie ein Newsletter funktioniert. Alternativ kann man dem KomJC über  Facebook und Twitter folgen.

Demnächst werden auf einer eigenen Webseite jugendgerechte Informationen zum Jugend-Check zur Verfügung gestellt. Auch Informationen in einfacher und in englischer Sprache werden folgen.

Hintergrundinformationen

Das Kompetenzzentrum Jugend-Check wurde im August 2017 als wichtiges gesellschaftspolitisches Vorhaben vom  Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) eingerichtet.  Der Deutsche Bundesjugendring hat die Entwicklung des Jugend-Checks stark mitgeprägt. Die Entwicklung wurde im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart. In Workshops wurden Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle Gesetzesfolgenabschätzung mit Blick auf Jugend definiert. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) wurde schließlich eine standardisierte, wissenschaftliche Methodik für den Jugend-Check entwickelt und in Testläufen erprobt.

Quelle: Kompetenzzentrum Jugend-Check / Deutscher Bundesjugendring

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