Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk: UN-Kinderrechtskonvention umsetzen und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sichern

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag und die Bundesregierung anlässlich der heutigen Anhörung (26.09.2012) der Kinderkommission des Deutschen Bundestages auf, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus ihrer Aufmerksamkeit zu nehmen.

26.09.2012

„Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, bedarf es auf allen Ebenen der Gesetzgebung einer strukturellen Verankerung, die in Form von Verwaltungsverfahren, ressortübergreifenden Kooperationsvereinbarungen und entsprechenden Dienstanweisungen auf die Handlungsebene vor Ort konkretisiert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Besonders wichtig ist zudem, sowohl Kontinuität als auch Fachlichkeit in diesem Bereich sicher zu stellen. Wir brauchen vor Ort feste Ansprechstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung. Bewährt haben sich hier Modelle der kommunalen Verankerung von Kinder- und Jugendbüros und der kommunalen Kinder- und Jugendbeauftragten. Diese Partizipationsfachkräfte sind kontinuierlich ansprechbar, methodisch versiert und kennen die kommunalen Verwaltungs- und Politikstrukturen“, so Hofmann weiter.

In einzelnen Gemeindeordnungen der Länder wurden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren festgeschrieben. Die vorliegenden Erfahrungen des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen, dass das Bewusstsein der kommunalen Ebene für die Wahrnehmung der Rechte und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gesteigert werden konnte. Dabei wurde deutlich, dass nur verbindliche Regelungen auch zu einer wirksamen Änderung des Verwaltungshandelns führen.

Bei den Beteiligungsrechten von Schülerinnen und Schülern ist eine sehr große Heterogenität der Bestimmungen festzustellen. Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte in Klassenkonferenzen, Schulausschüssen oder Lehrerkonferenzen sind von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Leider muss dabei festgestellt werden, dass in allen Bundesländern an verschiedenen Stellen Unterschiede zwischen der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler und der Beteiligung der Eltern gemacht werden. Fast durchgängig werden dabei den Eltern weitergehende Beteiligungsrechte als den Schülerinnen und Schülern zugestanden.

Der Beteiligung in Kindertageseinrichtungen wird nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei hat der Kinderreport 2012 gezeigt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Der Kinderreport zeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita entsprechende Erfahrungen machen zu können. Durch frühe Mitbestimmung können die Kinder die Folgen von sozialer Benachteiligung kompensieren.

Deshalb müssen sowohl Bundestag und Bundesregierung als auch die Bundesländer der Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dringend mehr Aufmerksamkeit schenken. Dazu gehören gesetzliche Initiativen auf Bundesebene ebenso wie gemeinsame Absprachen der Bundesländer in diesem Bereich. Wir brauchen beispielsweise eine stärkere Unterstützung des vom Deutschen Kinderhilfswerk initiierten und geförderten Bundesnetzwerkes Kinder- und Jugendbeteiligung ebenso wie verlässliche Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

Redaktion: Uwe Kamp

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