Jugendpolitik
Deutsches Kinderhilfswerk fordert mehr Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Sachsen
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Sachsen. Dazu legt das Deutsche Kinderhilfswerk zur morgigen (23.05.2012) Anhörung im Sächsischen Landtag zum Sächsischen Kinder- und Jugendrechtsgesetz und zum Sächsischen Jugendbeteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz eine umfangreiche Stellungnahme vor, die sowohl Verbesserungen in der Sächsischen Verfassung als auch in der Gemeinde- und Landkreisordnung fordert.
22.05.2012
„Das Recht auf Beteiligung ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Es sollte zukünftig sichergestellt sein, dass die Vorrangstellung des Kindeswohls und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Landesverfassung verankert sind. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist der Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft. Diese Maxime sollte sich in den Bestimmungen der Sächsischen Verfassung wiederfinden“, betont der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Städten und Gemeinden muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Landkreis- und der Gemeindeordnung verpflichtend eingeführt werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen macht Sinn, weil sie zum einen ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist, zum anderen Kinder und Jugendliche so unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können. Damit würde der Freistaat Sachsen auch den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachkommen. Zudem würde sich die Veränderung der Landkreis- und der Gemeindeordnung dem Aktionsplan des Europarates für die „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“ entsprechen.
Da der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ohne Altersbeschränkung gilt, muss es auch Veränderungen im Sächsischen Kita-Gesetz geben. Das Recht, gehört zu werden steht auch schon den Jüngsten zu. Kitas haben mittlerweile einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung wird damit ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten. Zudem durchbricht die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut. Der Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon im jungen Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, möglichst früh in der Kita entsprechende Erfahrungen machen zu können. Durch frühe Mitbestimmung können die Kinder die Folgen von sozialer Benachteiligung kompensieren.
Beim Wahlrecht tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, in einem ersten Schritt die Wahlaltersgrenze auf Landes- und kommunaler Ebene auf 16 Jahre abzusenken. Diese Altersgrenze sollte dann in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abgesenkt werden. Außerdem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine intensive Diskussion darüber aus, wo es parallel zu einer Änderung der Altersgrenzen beim aktiven Wahlrecht auch zu einer Änderung der Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht kommen könnte. Hier muss allerdings die Frage der beschränkten Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen erörtert werden, da die Wahl in Gremien mit Entscheidungsbefugnissen den Status der vollen Geschäftsfähigkeit erfordert.
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