Jugendpolitik

Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre – Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Gesetzentwurf

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute im Bundestag beratenen Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, das aktive Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken.

07.06.2013

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Initiative als einen Schritt in die richtige Richtung, fordert letztlich jedoch die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. „Wir müssen die Kinder und Jugendlichen in Deutschland ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Auch Minderjährige verfolgen gesellschaftliche Prozesse aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, treten wir dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine Senkung des Wahlalters trägt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung. Seit einigen Jahren gibt es mehr Rentner als Kinder und Jugendliche. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

„Wir müssen insgesamt die Kinder und Jugendlichen in Deutschland ernster nehmen und ihnen auf Augenhöhe begegnen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in einer Studie festgestellt, dass das Interesse an politischer Mitbestimmung bis zum Alter von 15 Jahren ansteigt, danach gibt es einen Bruch. Wir verlieren viele Jugendliche für die Ausgestaltung unserer Demokratie, auch weil sie vielerorts schlechte Erfahrungen mit Beteiligungsmodellen machen, die von den Erwachsenen als Pseudobeteiligung inszeniert werden. Das sollte uns zum Handeln auffordern und veranlassen, echte Beteiligungsmöglichkeiten gesetzlich zu verankern, beispielsweise durch die Absenkung des Wahlalters“ so Krüger weiter.

Bei Kommunal- und Landtagswahlen haben bereits einige Bundesländer das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt und machen, wie die Ergebnisse der Wahlforscher zeigen, positive Erfahrungen. „Da für die Absenkung des Wahlalters auf Bundes- und Europaebene das Grundgesetz geändert werden muss, liegen hier die Hürden natürlich besonders hoch. Wir werden also dicke Bretter bohren müssen, bis wir hier zu einem positiven Ergebnis kommen“ so Krüger abschließend.

Redaktion: Uwe Kamp

Back to Top