Kindertagesbetreuung

M-V: Kinderbetreuung ab 2020 gebührenfrei

Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege sind ab dem 1. Januar 2020 in Mecklenburg-Vorpommern für Eltern gebührenfrei. Die am 16. Mai vom Koalitionsausschuss beschlossene komplette Abschaffung der Elternbeiträge in der Kindertagesförderung ist nach Einschätzung von Sozialministerin Stefanie Drese eine riesige Entlastung für Familien mit kleineren Kindern.

22.05.2018

„Das ist vor allem für Eltern, die mit ihrem Einkommen knapp über den Grenzen für staatliche Hilfsleistungen liegen eine enorme finanzielle Hilfe. Für diese Familien freue ich mich ganz besonders“, sagte Drese am 17. Mai in Schwerin. „Und es bleibt natürlich dabei: als Zwischenschritt erfolgt die Abschaffung der Elternbeiträge für Geschwisterkinder ab dem 1. Januar 2019.“

Beitragsfreie frühkindliche Bildung führt zu mehr Chancengerechtigkeit für Kinder

Mit der beitragsfreien Kindertagesförderung leistet das Land nach Ansicht der Ministerin einen großen Beitrag zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Und wir ermöglichen für alle Kinder die Teilhabe an frühkindlicher Bildung. Das trägt zu mehr Chancengerechtigkeit von Anfang an bei“, so Drese.

Einen Dank richtete Ministerin Drese an den Bund: „Die Bundesfamilienministerinnen der letzten Jahre haben dafür gesorgt, dass ab dem Haushalt 2019 den Ländern erhebliche Mittel für die Kindertagesförderung zur Verfügung gestellt werden. Mit unseren beträchtlichen Investitionen und der Unterstützung des Bundes ist der finanzielle Kraftakt für eine elternbeitragsfreie KiTa seriös zu realisieren.“

Die Kosten für die Übernahme aller Elternbeiträge belaufen sich derzeit auf rund 122 Millionen Euro jährlich. Die bereits beschlossenen Maßnahmen (Absenkung des Elternbeitrags um 50 Euro seit 1.1.2018 und Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder ab 1.1.2019) sind mit rund 54 Millionen Euro abgedeckt. Damit verbleiben für die vollständige Beitragsfreiheit rund 68 Millionen Euro.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 17.05.2018

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