Mecklenburg-Vorpommern

Maßnahmen ermöglichen 1.200 neue Kita-Fachkräfte

Mecklenburg-Vorpommern setzt neue Maßstäbe in der Kinderbetreuung: Die höchste Kita-Betreuungsquote im Land, Investitionen in Qualität und eine bevorstehende Gesetzesänderung prägen die aktuelle Entwicklung. Ein geplantes Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:14 soll die Gruppen verkleinern und eine individuellere Förderung ermöglichen.

29.04.2024

Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit der höchsten Kita-Betreuungsquote. Gleichzeitig fördert und betreut ein*e Erzieher*in die meisten Kinder bundesweit.

„Deshalb investieren wir weiter in die Qualität. Mit den aktuellen Maßnahmen können etwa 1.200 zusätzliche Kita-Fachkräfte beschäftigt werden. Darüber hinaus wird mit der geplanten Änderung im Kindertagesförderungsgesetz der rechtliche Rahmen für eine bessere personelle Ausstattung in den Kindertagesstätten geliefert“,

erklärte Ministerin Simone Oldenburg im Vorfeld der Landtagsdebatte. Am Mittwoch, den 24.04.2024 befasst sich das Parlament in Zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes.

Die Änderung im Kindertagesförderungsgesetz umfasst im Kern ein neues Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:14 im Kindergarten. Das bedeutet kleinere Gruppen bei den 3- bis 6-Jährigen und eine bessere individuelle Förderung. Daneben ist eine bessere Vergütung der Auszubildenden, eine Stärkung der Elternrechte und ein wesentlich praxisnäherer Einsatz von Assistenzkräften vorgesehen.

„Neben der geplanten Gesetzesnovellierung haben wir bereits große Maßnahmenpakete umgesetzt. Mit dem neuen Landesrahmenvertrag können durch einen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel 700 pädagogische Fachkräfte eingestellt werden. Hinzu kommen durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel noch etwa 500 weitere Erzieher*innen“,

erklärte die Ministerin. Damit wären über 1.200 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas möglich.

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags vor zwei Wochen haben sich erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben geeinigt: Dazu gehören u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2024

Back to Top