Kindertagesbetreuung

Kita-Gewerkschaft ver.di fordert ein wirklich „Gutes-Kita-Gesetz“

Der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiQuEG) soll am 13. August im Familienministerium diskutiert werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass der Referentenentwurf hinter dem Ziel des Ministeriums zurückbleibt. Dennoch begrüßt ver.di, dass der Bund Mittel für die Kitas zur Verfügung stellt, die über den vereinbarten Betrag in der Koalitionsvereinbarung hinausgehen. Leider ist jedoch nicht verbindlich vorgesehen, dauerhaft Mittel zur Verbesserung der Qualität der Kitas und zum Ausbau des Angebots sowie zur Gewinnung von Fachkräften zur Verfügung zu stellen.

10.08.2018

„Wir hatten ein Gesetz erwartet, das Grundlagen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten schafft und gleichzeitig dem bis zum Jahr 2025 prognostizierten Fachkräftemangel von 330.000 Erzieherinnen und Erziehern für den Bereich der 0- bis 6-Jährigen entschieden entgegentritt. Der Bund muss endlich die gesellschaftliche Bedeutung dieser Arbeit ernst nehmen und einen Beitrag zur Aufwertung der sozialen Berufe leisten“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper. „Es ist im Gesetzentwurf auch nicht erkennbar, wie der Bund den Einsatz der Mittel für Fachkräftegewinnung und Qualitätsverbesserung steuern will. So wird sich die Qualität in den Kindertageseinrichtungen nicht dauerhaft und nachhaltig verbessern.“

Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften erforderlich

Für ver.di, als Vertretung der Beschäftigten im Feld der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, sei dieser Gesetzentwurf enttäuschend. Alle relevanten Maßnahmen, sei es die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation oder die Stärkung der Leitung würden mehr Personal erfordern. Der Fachkräftemangel sei schon ohne Qualitätsverbesserungen eklatant. Nur die finanzielle Konzentration auf die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften sowie Lehrpersonal werde auf Dauer zur Anhebung der Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung beitragen und damit einen Beitrag zu gleichen und lebenswerten Verhältnissen leisten.

Regionale Unterschiede in Kindertageseinrichtungen

Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz 2013 finanzieren Länder, Kommunen und Eltern die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ab dem ersten Lebensjahr sowie die Ausbildung der entsprechenden Fachkräfte, während sich der Bund ausschließlich über Projekte beteiligt. „Wie Kinder betreut und begleitet werden, darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland sie leben“, so Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für die freigemeinnützigen und privaten Kindertageseinrichtungen. „Statt eines Flickenteppichs werden bundeseinheitliche Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen und den Fachschulen für Erzieherinnen benötigt.

Beispielsweise gebe es in Baden-Württemberg einen recht guten Fachkraft-Kind-Schlüssel in den Krippen und nur eine geringe Betreuungsquote der unter 3-jährigen Kinder. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Situation genau umgekehrt. Hier kommen fast doppelt so viele Kinder auf eine Fachkraft, aber es werden deutlich mehr Kinder betreut.

Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

ver.di sieht einen dringenden Handlungsbedarf zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Deutlich mehr Personal und die Ausbildung von Fachkräften und Lehrpersonal seien notwendig, um die Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung dauerhaft anzuheben und damit einen Beitrag für gleiche Verhältnisse zu leisten. ver.di fordert daher eine zügige Überarbeitung des Referentenentwurfes (PDF, 150 KB), damit noch in dieser Legislaturperiode mit der Ausbildung der dringend benötigten Fachkräfte und mit der nachhaltigen, dauerhaften und verbindlichen Weiterentwicklung der Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern begonnen werden kann.

Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vom 10.08.2018

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