Kindertagesbetreuung

Deutscher Verein fordert bessere Angebote für Kinder und Eltern statt Betreuungsgeld

Berlin. Die Geschäftsstelle des Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht mit der Einführung eines Betreuungsgelds falsche Prioritäten gesetzt.

11.11.2011

Ab 2013 sollen Eltern von Kindern unter drei Jahren das Betreuungsgeld erhalten, wenn sie sich entscheiden, ihre Kinder nicht in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. „Eine derartige Regelung konterkariert die gegenwärtigen Ausbaubemühungen von Kindertagesbetreuungsangeboten“, sagte Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Ziel des qualitätsorientierten Ausbaus war und ist es, die Kindertagesbetreuungsangebote zu verbessern und damit auch die Inanspruchnahme zu fördern. „Statt dessen sollten die geschätzten 1,4 bis 1,9 Milliarden Euro, die die Einführung des Betreuungsgeldes kosten würde, in die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung infrastruktureller Angebote für Kinder und Eltern investiert werden“, so Michael Löher.

Sollte es, wie in der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz formuliert, das alleinige Ziel sein, mit dem Betreuungsgeld die ‚herausragenden Leistungen der Eltern‘ zu würdigen, verbirgt sich dahinter ein nicht unbeträchtliches Diskriminierungspotential, und auch ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip wäre nicht abwegig. „Zum einen enden die Erziehungsleistungen der Eltern nicht mit dem dritten Geburtstag des Kindes, zum anderen erbringen auch Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen schicken, „herausragende Leistungen“, sagte Michael Löher.

Die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist unter <link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv pdf betreuungsgeld.pdf _blank external-link-new-window external link in new>www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2010/pdf/Betreuungsgeld.pdf abrufbar.

Quelle:  Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

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