Kinder- und Jugendarbeit
Verbindliche Standards für Angebote der Jugendarbeit – Berliner Senat berät Jugendfördergesetz
Erstmals soll ein Gesetz in Berlin regeln, wie viele Angebote der Jugendarbeit die Stadt braucht. Jugendsenatorin Sandra Scheeres brachte den erarbeiteten Entwurf für das „Jugendförderungs- und -beteiligungsgesetz“ am 29. Januar 2019 in den Senat ein. Der Landesjugendring Berlin begrüßt das Gesetz, fordert jedoch auch eine Bereitstellung von mehr finanziellen Mitteln für die Jugendarbeit.
29.01.2019
„Mit dem Jugendfördergesetz gäbe es endlich verbindliche Standards für Angebote der Jugendarbeit in Berlin“, sagt Tilmann Weickmann, Geschäftsführer des Landesjugendring Berlin. Besonders wichtig sind die Grundlagen für die Erarbeitung quantitativer Standards, die der Entwurf vorsieht. Dadurch kann das Gesetz sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in den Bezirken genügend Angebote in ihrem Umfeld vorfinden können. Das Jugendfördergesetz möchte außerdem die Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärken. Ihre Stimme bei der Planung von neuen Angeboten soll dafür mehr gehört werden.
Neue Standards müssen auch finanziert werden
Jugendclubs, Ferienreisen, Beteiligungsprojekte oder Seminare und Workshops für Jugendgruppen sollen durch das Gesetz abgesichert werden. Viele Kinder und Jugendliche finden hier wichtige Bildungsorte, in denen sie außerhalb von Schule und Familie ihre Freizeit verbringen können, eigene Projekte umsetzen und sich an demokratischen Entscheidungen beteiligen können. „Es ist wichtig, dass über das Gesetz hinaus auch in Zukunft für Angebote der Jugendarbeit mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden“, sagt Weickmann. „Nur wenn die neuen Standards auch finanziert werden, können sie in der konkreten Jugendarbeit umgesetzt werden.“
Geplante Freistellungsregelung für ehrenamtliches Engagement
Der Landesjugendring begrüßt insbesondere auch die geplante Änderung der Freistellungsregelung für ehrenamtliches Engagement: Bisher ist Berlin das einzige Bundesland, in dem es keine verbindliche Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gibt. Das möchte das Gesetz ändern. Gerade für Jugendverbände ist das wichtig, denn dadurch können sich Berufstätige beispielsweise in den Sommerferien von der Arbeit freistellen lassen, um ehrenamtlich eine Ferienfreizeit für Kinder betreuen zu können.
Der Senat wird den Entwurf des Jugendförderungs- und -beteiligungsgesetzes am 29. Januar 2019 zunächst beraten und voraussichtlich im Februar ins Parlament einbringen.
Quelle: Landesjugendring Berlin e.V. vom 28.01.2019
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