Hilfen zur Erziehung
Zwang in Kinder- und Jugendheimen: Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage
Die Bundesregierung sieht in den Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen bei untergebrachten Kindern und Jugendlichen im Interesse des Kinderschutzes Prüfbedarf. Insgesamt seien die verschiedenen Rechtsgüter aber gut berücksichtigt, so die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag.
13.04.2017
Auf eine Kleine Anfrage (18/11487) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - <link https: www.jugendhilfeportal.de hze artikel zwang-in-kinder-und-jugendheimen-kleine-anfrage-zu-richterlicher-genehmigung external-link-new-window zu kleiner anfrage und aktuellem>jugendhilfeportal.de berichtete - zur "Anwendung von Zwang bei Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Heimen" hat die Bundesregierung eine Antwort (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window der bundesregierung als>18/11741) vorgelegt. Zu vielen der detaillierten Fragen konnte sie nur Angaben einzelner Bundesländer aufführen.
Die Grünen hatten für die Jahre 2006 bis 2016 Zahlen über die freiheitsentziehende Unterbringungen von Kindern in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe, über ärztliche Zwangsmaßnahmen und über freiheitsentziehende Zwangsmaßnahmen, aufgeschlüsselt jeweils nach Alter und Geschlecht der Betroffenen, nach Bundesländern, nach Dauer der Maßnahmen und einer Reihe weiterer Kriterien verlangt.
In Beantwortung weiterer Fragen zur Beurteilung der Rechtslage kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Belange des Kindeswohls in der Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter gut berücksichtigt seien. Den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention werde "nach Ansicht der Bundesregierung Rechnung getragen". In einzelnen Fragen wie den Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen bei untergebrachten Kindern und Jugendlichen sieht die Bundesregierung aber auch "im Interesse des Kindesschutzes Prüfbedarf".
Quelle: Heute im Bundestag vom 07.04.2017
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