Hilfen zur Erziehung

Rehabilitierung von DDR-Heimkindern: Bundesrat schlägt Gesetzesänderung vor

Wenn rechtsstaatswidrige Entscheidungen gegen die Eltern vollstreckt wurden, soll künftig zunächst unterstellt werden, dass diese ursächlich für die Heimunterbringung der Kinder war. Das sieht eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes vor.

13.04.2017

Ehemalige DDR-Bürger, die als Kinder von politisch Verfolgten in ein Heim eingewiesen worden sind, sollen leichter als derzeit einen Anspruch auf Rehabilitierung und die damit verbundene Kapitalentschädigung und Opferrente erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/11745) "zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern" vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat.

Wie die Länderkammer in dem Gesetzentwurf darin ausführt, ist es den Betroffenen derzeit selten möglich nachzuweisen, dass die politisch motivierte Inhaftierung der Eltern ursächlich für ihre Heimunterbringung war. Ein solcher Nachweis ist aber nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erforderlich.

Der Bundesrat schlägt daher eine Beweislastumkehr vor. Künftig soll es im StrRehaG heißen: "Es wird widerlegbar vermutet, dass die Anordnung der Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der politischen Verfolgung diente", wenn gleichzeitig rechtsstaatswidrige Entscheidungen gegen die Eltern vollstreckt wurden. Die Neuregelung soll auch in den Fällen zur Anwendung kommen, in denen Betroffene bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen haben.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme: "Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen."

Quelle: Heute im Bundestag vom 05.04.2017

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