Hilfen zur Erziehung

Hessen: 2016 erhalten weniger Familien sozialpädagogische Familienhilfe

Im Jahr 2016 wurden in Hessen gut 7.100 Familien mit insgesamt 13.700 jungen Menschen durch eine sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt. Dies waren 2,7 Prozent weniger Hilfen als im Jahr 2015. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts dauerten am Jahresende 2016 noch knapp 4.400 Hilfen an und gut 2.700 wurden im Laufe des Jahres 2016 beendet. 2.800 Hilfen wurden im Jahr 2016 begonnen.

05.12.2017

Ambulante Erziehungshilfe für die ganze Familie

Bei dieser Hilfeart werden nicht Kinder oder Jugendliche individuell unterstützt, sondern die ganze Familie steht im Mittelpunkt der Hilfe. Die Hilfe hat das Ziel, die Familie bei akuten Krisen wieder in die Lage zu versetzen, auftretende Probleme selbstständig zu meistern. Mit der Hilfeleistung, die eher einen kurz- bis mittelfristigen Charakter hat, werden hauptsächlich Familien mit jüngeren Kindern unterstützt. Zu dieser Form der ambulanten Erziehungshilfe gehören sowohl beratende Gespräche (z. B. Erziehungsberatung, Partnerberatung) als auch praktische Hilfen, wie Hausaufgabenbetreuung, Anleitung bei der Haushaltsführung und Ausgabenplanung.

62 Prozent der unterstützten Familien beziehen Transferleistungen

Die wirtschaftliche Situation der Familien hat großen Einfluss auf die Notwendigkeit der sozialpädagogischen Familienhilfe. 62 Prozent dieser Familien bezogen bei Beginn der Hilfe Transferleistungen (z. B. Hartz IV).

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern stellen Hälfte der Fälle

Die Familienstruktur spielte eine erhebliche Rolle. Bei der Hälfte der betreuten Familien handelte es sich um Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. 14 Prozent waren „Patchworkfamilien“ und bei 35 Prozent der Hilfefälle lebten die Kinder mit beiden Elternteilen zusammen. In 1 Prozent der Fälle waren die Eltern verstorben oder die Familienstruktur war unbekannt.

Hauptgrund für Hilfegewährung: Eingeschränkte Erziehungskompetenz

In der Statistik „Sozialpädagogische Familienhilfe“ werden auch Gründe erfragt, die zur Gewährung der Unterstützungsleistungen führten. Angesichts der heterogenen Lebenssituationen der Familien konnten bis zu 3 Gründe für die Hilfe angegeben werden. Häufigster Grund bei Beginn der Hilfe war mit 61 Prozent eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern. 30 Prozent der Fälle waren in der unzureichenden Förderung und Versorgung des jungen Menschen in der Familie begründet. Fälle mit Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern bzw. durch Konflikte in der Familie betrugen je 25 Prozent. Fälle mit Auffälligkeiten im sozialen Verhalten der jungen Menschen waren in knapp 19 Prozent Anlass für die Gewährung von Unterstützungsleistungen.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 28.11.2017

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