Hilfen zur Erziehung
Erstmals statistische Aussagen zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Berlin und Brandenburg
Seit dem 1. Januar 2012 sind die Jugendämter per Gesetz verpflichtet, den Statistischen Ämtern Daten der Gefährdungseinschätzung von Kindern und Jugendlichen zu übermitteln. Es geht vor allem um solche Gefährdungen wie Vernachlässigung, körperliche und psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt.
16.07.2013
Eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Bei einer nicht eindeutig feststellbaren Gefahr, wenn aber der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, wird von einer latenten Kindeswohlgefährdung gesprochen.
Berlin
2012 wurden in Berlin 8.791 Verfahren von den Jugendämtern eingeleitet, bei denen in 50,1 Prozent von einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden musste. Bei 22,9 Prozent der Verfahrensfälle wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 27 Prozent der Verfahren wurde zwar keine Gefährdung festgestellt, es bestand jedoch Hilfebedarf. Bei allen Verfahren waren nur unwesentlich mehr Jungen als Mädchen betroffen (50,5 Prozent).
51,9 Prozent der eingeschätzten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigungen, körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 44,6 der Fälle ermittelt. In 2,2 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden.
Ambulante/teilstationäre Hilfe bekamen 1.554 Kinder und Jugendliche zugesprochen, in 2.040 Fällen kam amtliche Unterstützung zum Tragen. In 518 Fällen der neu eingerichteten Hilfe kam es zu vorläufigen Schutzmaßnahmen für die Kinder/Jugendlichen. Das Familiengericht musste 725 mal angerufen werden.
Von Polizei und Staatsanwaltschaften wurden 26 Prozent der Verfahren eingeleitet. Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Bekannte/Nachbarn oder anonym (18,8 Prozent). In 13 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder Schule der Kinder/Jugendlichen die auslösende Einrichtung. 10,6 Prozent der Verfahren wurden von Minderjährigen, Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst ausgelöst. Durch medizinisches Personal, Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgten in 9,7 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.
Brandenburg
2012 wurden in Brandenburg 4.438 Verfahren von den Jugendämtern eingeleitet, bei denen jedoch in lediglich 35,2 Prozent der Fälle von einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden musste. Bei 37,4 Prozent der Verfahren wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 27,5 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf. Bei allen Verfahren waren nur unwesentlich mehr Mädchen als Jungen betroffen (50,4 Prozent).
59,9 Prozent der eingeschätzten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigungen. Körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 34,4 Prozent der Fälle ermittelt. In 2,4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Infolge von 758 Verfahren wurde ambulante/teilstationäre Hilfe gewährt. In 224 Fällen der neu eingerichteten Hilfe kam es zu vorläufigen Schutzmaßnahmen für die Kinder/Jugendlichen. 306 mal musste das Familiengericht angerufen werden.
Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Bekannte/Nachbarn oder auch anonym (27,7 Prozent). Über Polizei und Staatsanwaltschaften wurden 14,9 Prozent der Verfahren initiiert. In 9,7 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder Schule der Kinder/Jugendlichen die auslösende Einrichtung.
9,2 Prozent der Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Durch medizinisches Personal, Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgten in 5,5 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 16.07.2013
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