Hilfen zur Erziehung

Berliner Senat richtet Heim für straffällige Kinder ein

Die Interministerielle Arbeitsgruppe „Abgestimmte Intervention für straffällige/gefährdete Kinder“ hat bei ihrer ersten Sitzung gestern beschlossen, dass spätestens bis Ende des Jahres in Berlin eine spezifische Übergangseinrichtung geschaffen werden soll, in denen massiv straffällige und gefährdete Kinder bis zur Klärung weiter Schritte vorübergehend verbindlich betreut werden können. Damit wird für diese Kinder die Möglichkeit geschaffen, sie in Notsituationen zur Abwehr von Fremd- und Selbstgefährdung zu halten.

01.09.2010

In der Zwischenzeit werden straffällige bzw. massiv gefährdete Kinder in zusätzlich geschaffenen Plätzen in Einrichtungen in Brandenburg nach dem Konzept der „Verbindlichen Betreuung“ aufgenommen. Diese Form der Unterbringung ist durch eine besonders intensive pädagogische Betreuung durch mehrere Fachkräfte und große Verbindlichkeit gekennzeichnet.

Ab sofort wird in diesen schwierigen Einzelfällen eine Koordinierungsgruppe einberufen, um den notwendigen Abstimmungsbedarf sicherzustellen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Daran nehmen die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Justiz, die jeweils zuständigen Jugendämter und die Polizei teil.

Sowohl die Erstunterbringung als auch die längerfristige Betreuung soll sicher stellen, dass die Kinder aus den kriminellen Strukturen herausgelöst und in einen altersgemäßen Tagesablauf integriert werden können. Hierzu zählen etwa der regelmäßige Schulbesuch, feste Tagesstrukturen und weitere Aktivitäten.

„Wir brauchen für diese Maßnahmen eine Kooperation aller Beteiligten. Nur ein enges Zusammenwirken von Jugendhilfe, Justiz und Polizei ermöglicht zügige Abläufe zum Schutz der betroffenen Kinder“, erklärt der Vorsitzende der Interministeriellen Arbeitsgruppe, Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.

Die Interministerielle Arbeitsgruppe sieht ferner die Notwendigkeit, das Thema weitergehend zu beraten und Abstimmungshemmnisse und zeitliche Verzögerungen wie z.B. bei der Anordnung einer Altersfeststellung zu beheben. Um diese und weitere Fragen zu beraten und Vorschläge zu entwickeln, beauftragt die Interministerielle Arbeitsgruppe die Fachebene, bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe geeignete Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Bis zum Ende des Jahres soll ein Gesamtkonzept vorgestellt werden.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin - Landesjugendamt

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