Flucht und Migration

Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger – Bundesweiter Erfahrungsaustausch zur Umsetzung § 42a SGB VIII

Das Deutsche Institut für Urbanistik veranstaltete am 9. und 10. Mai 2016 in Kooperation mit der Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe, dem Deutschen Städtetag und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement zwei Brennpunktseminare zur Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendliche.

17.06.2016

Anlass für die Veranstaltungen war das am 1.11.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Ziel des Gesetzes ist eine deutschland- und landesweite Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) und dadurch eine Verbesserung ihrer Situation sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Danach werden die UMA, genau wie die Erwachsenen, über eine Quotenregelung bundesweit verteilt und dort dann in Obhut genommen. Zuvor wurden sie am Ankunftsort untergebracht. Dies betraf jedoch nur einen kleinen Teil der Jugendämter in Deutschland, die zeitweise sehr durch diese Aufgabe gefordert waren.

Diskussion aus kommunaler Perspektive  

Anliegen der Veranstalter war es, darüber zu diskutieren, wie sich die bundesweite Umverteilung der UMA in der kommunalen Praxis gestaltet und wie sich die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen bewährt hat. Außerdem wurde über den Umgang mit verschiedenen Teilaspekten (Verwandtenfrage, Mehrfachregistrierung, Rückkehrer, Kostenerstattung) diskutiert und herausgearbeitet, wo aus Sicht der kommunalen Praxis Nachbesserungsbedarf in Bezug auf das Gesetz gesehen wird. Zunächst standen Erfahrungsberichte der Jugendamtsleiter aus den Städten Mannheim, Bremen und Passau als abgebende Kommunen sowie ein Bericht aus der AG Landesverteilstellen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) und Erfahrungen von Niedersachsen als aufnehmendem Bundesland auf dem Programm. Bei aller Differenziertheit von Fragen und Problemen vor Ort war aber auch die Grundhaltung spürbar, "dass wir es in der Jugendhilfe in Deutschland bisher insgesamt recht gut hinbekommen haben, diesen wahnsinnigen Schub der letzten zwölf Monate halbwegs innerhalb unserer Jugendhilfestandards zu bewältigen", so ein Teilnehmer.

Wie geht es weiter mit jungen Volljährigen?

In der Podiumsdiskussion gab es eine angeregte Debatte über die Umsetzung der Länderausführungsgesetze, den Stand der Umverteilung der UMA in der Praxis und kommunalen Erfahrungswerten hierzu. Vor allem die Fragen „Wie geht es weiter mit jungen volljährigen UMA, welche Hilfeangebote sind erforderlich und möglich?“ bewegten das Plenum und die Fachexperten sehr.

Zentraler Punkt einer spannenden Fachdiskussion war das Feedback an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie die Veranstalter im Hinblick auf weiteren Handlungs- und Unterstützungsbedarf aus Sicht der kommunalen Praxis.

Gewünschte Konkretisierungen im Gesetz

  • Klarstellung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen. Präzisierungen in der Frage, was „begleitet“ und „unbegleitet“ konkret heißt (mit Personensorgeberechtigten oder anderen Erwachsenen). Mehr Klarheit darüber, ob "Familienzusammenführung" immer "zusammen leben" oder auch "an einem Ort sein" heißt, wie das Kindeswohl sicherzustellen, wie mit Verweigerungshaltung bei Umverteilung und mit Rückkehrern umzugehen und wie der Wille der jungen Menschen einzubeziehen ist.
  • Rechtliche Vertretung der UMA – wie soll diese in der Praxis umgesetzt werden, welche konkreten Aufgaben ergeben sich für die rechtliche Vertretung bei der Alters- und Ersteinschätzung (Erstscreening)?
  • Familienzusammenführung: Auf der einen Seite steht im Regierungsentwurf: "wenige Tage", auf der anderen Seite ist ein Beispiel im Gesetzestext gewählt worden zur europäischen Familienzusammenführung nach der Dublin-3-Norm, die mehrere Monate dauert und einen Vormund und ein Asylverfahren voraussetzt. Eine Klarstellung, was damit gemeint ist und was gemacht werden soll, ist erforderlich.
  • § 42f SGB VIII – Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung ist in letzter Minute in den Gesetzestext aufgenommen worden. Es sollte konkretisiert werden, wann ein Zweifelsfall zu einem Zweifelsfall wird und ob dieser von dem jungen Menschen selbst "ausgerufen" werden kann.

Gewünschte Änderungen im Gesetz

  • Möglichkeiten für eine strukturierte Familienzusammenführung: Modus finden, wie ein junger Mensch von Kommune A in Kommune B (in einem anderen Bundesland) verlegt werden kann, wo sich dessen Familie aufhält. Das ist momentan aufgrund der rechtlichen Beschränkung kaum außerhalb von Good-Will möglich. Eine vorübergehende Verlegung im Rahmen des § 42b SGB VIII in eine dritte Kommune ist auch nicht im Interesse des Kindeswohls.
  • Auf Bundesebene durchsetzen, dass es eine Verwaltungskostenpauschale gibt, die bei den Ländern implementiert wird, so dass der Druck etwas genommen wird.
  • Verlängerung der Fristenregelung (aktuell 7 Tage). Diese Regelung sieht vor, dass Bundesländer bei Übererfüllung ihrer Quote bei ihnen in Obhut genommene UMA zur länderübergreifenden Verteilung beim Bundesverwaltungsamt anmelden können. Dafür müssen alle Fälle durch die Jugendämter den Landesstellen innerhalb von 7 Tagen nach der vorläufigen Inobhutnahme (§ 42a Abs. 4 SGB VIII) gemeldet werden.
  • Anrechnung der Altfälle gilt bisher nur für 18 Monate. Das heißt, ein Land/ eine Kommune wird dann ab dem 1.5.2017 wieder aufnehmendes Bundesland oder aufnehmende Kommune, obwohl bereits viele junge Flüchtlinge da sind, die länger im Hilfesystem verbleiben.
  • Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen: Es wurde rückgemeldet, dass die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen bereits deutlich überschritten ist. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungskosten, aber auch für das Frei- bzw. Vorhalten jahreszeitlich benötigter Ressourcen.
  • § 89d SGB VIII – Kostenerstattung: Einen Monat nach Einreise muss die Jugendhilfe gewährt werden, das schließt systematisch neue Fälle im Kontext § 41 SGB VIII aus. Daher wird eine Kommune in der Regel nicht zu einer Kostenerstattung gelangen. Es wäre sinnvoll, dies zu verändern: Weg mit dieser Monatsfrist oder eine deutliche Verlängerung!
  • Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Ausländerrecht ressortübergreifend neu regeln: beide Systeme entsprechend synchronisieren und widersprüchliche Regelungen ersetzen. Insbesondere dann, wenn junge Menschen zurückkehren oder von einem anderen Jugendamt aus humanitären Gründen übernommen werden.
  • Zugriff der Jugendämter auf die für ihre Aufgaben wichtigen Daten des neuen Ausländerzentralregisters ermöglichen. Dies sieht auch die 2. Ausbaustufe des Ausländerzentralregisters (AZR), die am 29.6.2016 umgesetzt werden soll, nicht ausreichend vor.
  • Klare, behördenübergreifende Zuständigkeiten und Prozesse bei der Altersfeststellung und ihrer ggf. nachträglichen Korrektur.
  • Dauerhaftes Bleiberecht sichern: Auftrag der Jugendhilfe ist es, Jugendliche gut zu betreuen und zu integrieren. Momentan gibt es eine etwas unglückliche Situation: Erst kümmern wir uns um die UMA, später sind sie von Abschiebung "bedroht". Daraus ergibt sich der Wunsch nach gesetzlichen Regelungen, mit denen jungen Menschen, die bei uns ankommen und um die wir uns gut kümmern, ein dauerhaftes Bleiberecht gesichert werden kann.

Weitere Wünsche aus der kommunalen Praxis und ein erstes Fazit:

Es gibt bei vielen Kommunen dieselben offenen Fragen und Probleme. Zu klären ist, wie die Weitergabe aller relevanten Informationen über zu verteilende UMA, z. B. aus Maßnahmen und Clearings, zwischen abgebenden und aufnehmenden Kommunen gelingen kann und wie eine optimale Willkommenssituation in den aufnehmenden Kommunen gestaltet werden muss. Hier sind Kommunen teilweise auch selbst gefordert. Als sehr hilfreich wurde der Austausch über die vielen guten Praxisansätze und unterschiedlichen Verfahrensweisen in den Kommunen empfunden. Gebraucht werden weiterführende Veranstaltungen - nicht nur innerhalb der Jugendhilfe, sondern gemeinsam mit dem Ausbildungssystem und mit den Ausländerbehörden, insbesondere mit Blick auf Hilfen für junge Volljährige.

"Ich wünsche mir von Bund und Ländern, dass die kommunale Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt wird, und zwar im zukunftsgerichteten Sinne bei den ganzen Integrationsaspekten, die jetzt zu bewältigen sind. Und ich glaube, da geht es auch darum, dass dort schnell Finanzströme in Bewegung gesetzt werden, weil die Möglichkeiten, aber auch der Wille der Kommunen, über eine längere Zeit als Ausfallbürgen zunächst in Erscheinung zu treten, immer schwieriger werden. Darum brauchen wir diese Bündnispartner auf Bundes- und Landesebene", so eine Teilnehmerin. Diesem Statement schließen sich auch die Veranstalter an.

Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ)

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