Gesundheit

Breites Bündnis fordert die Aufhebung von § 219a StGB

In einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in einem breiten Bündnis von insgesamt 26 Verbänden und Organisationen die Aufhebung von §219a StGB. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

23.04.2018

Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: „Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zusehen. Das hat mit Werbung nichts zu tun. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten sachliche Informationen über medizinische Angebote nicht strafbar
sein.“

Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und
Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Recht auf Selbstbestimmung der Frau

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung  des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Folgende Verbände haben den Offenen Brief unterzeichnet:

  • Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
  • AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)
  • BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
  • Bundesjugendwerk der AWO e.V.
  • BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe  
  • Frauen gegen Gewalt e.V.
  • Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Bundesverband Liberale Frauen e.V.
  • Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
  • DGB Frauen
  • Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)
  • Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
  • Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)
  • Feministische Offensive der LINKEN
  • Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)
  • Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.
  • Netzwerk Frauengesundheit Berlin
  • pro familia Bundesverband e.V.
  • Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE
  • SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
  • Sozialverband Deutschland e.V. SoVD
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund vom 23.04.2018

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