Ganztagsbildung

Bayern: Kritik am Beschluss zur Ganztagsfinanzierung

Einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung: Das soll ab 2025 für jedes Grundschulkind in Deutschland gelten. Am 13. November hat das Bundeskabinett beschlossen, zur Finanzierung ein Sondervermögen einzurichten und dafür zwei Milliarden Euro bereitzustellen. Bayerns Familienministerin Schreyer fordert den Bund dazu auf für eine entsprechende nachhaltige und vollständige Finanzierung zu sorgen.

20.11.2019

Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Das ist viel zu wenig! Diese Summe wäre schon allein für Bayern nötig. Es ist enttäuschend, dass das Bundeskabinett kein Wort darüber verliert, wie der Rechtsanspruch insgesamt finanziert werden soll. Das Sondervermögen bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Die vorliegenden Berechnungen werden ignoriert, die notwendigen Entscheidungen nur vertagt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist gut und schön – aber wenn der Bund ihn beschließt, muss er auch für die Finanzierung geradestehen.“

Um die Ganztagsbetreuung zu starten und nachhaltig sicherzustellen, muss der Bund den Ländern weiteres Geld zur Verfügung stellen. Allein um den erwarteten Bedarf zu decken, müssen 7,5 Milliarden Euro investiert werden. Darüber hinaus ist mit 4,5 Milliarden Euro pro Jahr an Betriebskosten zu rechnen. Ministerin Schreyer: „Es muss sichergestellt sein, dass der Bund auf Dauer die Kosten trägt. Denn auch der laufende Betrieb wird ja Milliarden kosten. Es kann nicht sein, dass der Bund sich jetzt für diesen Beschluss selbst feiert und sich dann aus der Verantwortung stiehlt.“

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und zur Errichtung des Sondervermögens finden sich in der Berichterstattung des Fachkräfteportals.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 13.11.2019

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