Europa
Der Brexit und seine Auswirkungen auf Erasmus+
Der Brexit wurde verschoben. Neues Austrittsdatum des Vereinigten Königreichs aus der EU ist voraussichtlich der 31. Oktober 2019. Sollte ein Austrittsabkommen zustande kommen, bleiben alle Erasmus+-Projekte mit britischer Beteiligung bis 2020 förderfähig. In einem No-Deal-Szenario wären Aktivitäten im Vereinigten Königreich bzw. von britischen Organisationen nicht mehr förderfähig. Es gibt jedoch Notfallregelungen.
16.04.2019
Aufschub des Brexit
Die EU gewährt dem Vereinigten Königreich wie gewünscht einen Aufschub. Allerdings fällt er länger aus, als von der britischen Regierung beantragt: Statt die EU zum 30. Juni zu verlassen, wie von Theresa May vorgeschlagen, ist das neue offizielle Austrittsdatum voraussichtlich der 31. Oktober 2019. Allerdings bleiben auch die weiteren Optionen bestehen. Der Europäische Rat hat sich für seine Juni-Sitzung eine Überprüfung der Verlängerung vorbehalten. Sollte das britische Parlament das Austrittsabkommen früher verabschieden und sollte dies von der EU ratifiziert werden, so würde das Vereinigte Königreich schon zum Ersten des Folgemonats aus der EU austreten. Zudem muss das Vereinigte Königreich an den Europawahlen vom 23.-26. Mai 2019 teilnehmen, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der Europäischen Union ist. Falls das Vereinigte Königreich die Wahlen entgegen dieser Verpflichtung nicht durchführt, wird es am 1. Juni 2019 automatisch aus der EU ausscheiden (No-Deal Brexit).
Risiken eines No-Deal-Szenarios
Sollte ein Austrittsabkommen zustande kommen, bleiben alle Erasmus+-Projekte mit britischer Beteiligung bis zum Ende der laufenden Programmperiode (2020) förderfähig. Ein besonders hohes Risiko ist mit dem No-Deal Brexit ohne Vereinbarung verbunden. In einem No-Deal-Szenario wären alle Aktivitäten im Vereinigten Königreich oder von Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich (mit Ausnahme von laufenden Mobilitätsaktivitäten, s.u.) ab dem Tag des Austritts nicht mehr förderfähig. Dies beträfe z.B. Mobilitäten, die ab dem Austrittsdatum geplant sind, sowie alle Aktivitäten in der Leitaktion 2 wie beispielsweise Sitzungen der Partnerschaft, Multiplikatorenvereanstaltungen, Entwicklungsaktivitäten etc. Das Vereinigte Königreich hätte dann den Status eines Partnerlandes. Mit dem Ausscheiden aus der Europäischen Union würden die rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung im Programm Erasmus+ entfallen, auch wenn die ursprüngliche Genehmigung der Projekte die Aktivitäten im Vereinigten Königreich beinhaltet. Die Finanzierungsgarantie der britischen Regierung für ihre Einrichtungen hätte hierauf keinen Einfluss.
Laufende Mobilitätsaktivitäten müssen nicht abgebrochen werden
Derzeit Tage gilt, dass durch die Notfallmaßnahme für Erasmus+ in der Verordnung vom 19. März 2019 gewährleistet ist, dass laufende Mobilitätsaktivitäten der Leitaktion 1, die vor dem Austritt begonnen haben, nicht beim ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU abgebrochen werden müssen, sondern bis zu ihrem Ende weiterhin förderfähig sind. Dies betrifft alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Leitaktion 1, die sich am Tag des Brexit im Vereinigten Königreich im Rahmen einer Förderung aufhalten. Bewilligte Mobilitätsaktivitäten der Leitaktion 1, die nach dem ungeordneten Austritt beginnen, sowie sonstige bewilligte Erasmus+ Projekte mit britischen Partnern, sind ab dem Zeitpunkt des ungeordneten EU-Austritts nicht mehr förderfähig.
Derzeit wird über eine Verordnung zum EU-Haushalt 2019 verhandelt, die sicherstellen soll, dass alle für das Jahr 2019 bewilligten EU-Projekte mit britischer Beteiligung, einschließlich Erasmus+ Projekten aller Leitaktionen, förderfähig bleiben. Dies setzt jedoch voraus, dass das Vereinigte Königreich in den EU-Haushalt für 2019 einzahlt.
Am 13.03.2019 hatte das Europäische Parlament Notfallmaßnahmen für verschiedene Bereichen gebilligt, sollte es zu einem ungeordneten Austritt Großbritanniens kommen.
Quelle: Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung vom 15.04.2019
Termine zum Thema
-
19.03.2024
ZKJ-Tag – Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe
-
21.03.2024
Umgang mit Rechtspopulismus und Demokratiefeindlichkeit in der Jugendarbeit
-
09.04.2024
Mobilotsen-Weiterbildung am 09. und 10. April 2024 in Greifswald
-
11.04.2024
Jugendaustausch To Go – Organisationen und Initiativen für internationalen Schulaustausch stellen sich vor
-
12.04.2024
Fortbildung Smarte Jugendarbeit
Materialien zum Thema
-
Artikel / Aufsatz
Digitale Fortbildung für Fachkräfte der Bildung, Betreuung und Erziehung – liebevoller Umgang, weniger Stress, mehr Teamwork
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Fit for Diversity Card Collection
-
Broschüre
Internationaler Jugendaustausch – Das DPJW-Starterpaket
-
Webangebot / -portal
Toolbox „Internationalisierung der Schulbildung“
-
Anleitung / Arbeitshilfe
How to? – Leitfaden für digitale internationale Austausche
Projekte zum Thema
-
Triple P Deutschland
ERASMUS+ PECE
-
Museum für Islamische Kunst / Staatliche Museen zu Berlin
Bildungsprojekt „Gemeinsame Verantwortung – Gemeinsame Zukunft“
-
Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW
participART – Medien.Kunst.Pädagogik
-
European Knowledge Centre for Youth Policy
-
Unser Europa, unsere Zukunft
Institutionen zum Thema
-
Verband / Interessenvertretung
Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) – Funktionsbereich Kinder- und Jugendhilfe
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)
-
Internationale Einrichtung
Intiwawa e. V.
-
Internationale Einrichtung
National Institution for Youth Education
-
Internationale Einrichtung
Internationaler Jugendförderverein Augsburg-Schwaben e.V.