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Universität Greifswald bekommt Lehrstuhl für Sonderpädagogik
Die Universität Greifswald wird künftig einen eigenen Lehrstuhl für Sonderpädagogik erhalten. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald haben eine entsprechende Teilzielvereinbarung geschlossen.
14.04.2014
Die Vereinbarung sichert ab, dass Studierende des Lehramts an Regionalen Schulen und Gymnasien sonderpädagogisch ausgebildet werden.
"In Mecklenburg-Vorpommern werden immer mehr Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem und ohne erhöhten Förderbedarf gemeinsam lernen. Die Inklusion wird im Schulalltag immer wichtiger", sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb. "Junge Lehrerinnen und Lehrer müssen deshalb bereits in der theoretischen Phase ihrer Lehramtsausbildung auf das Gemeinsame Lernen vorbereitet werden. Ihnen soll möglichst früh vermittelt werden, wie sie mit Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem und ohne erhöhten Förderbedarf umgehen", so Brodkorb.
An der Universität Greifswald wird deshalb eine W2-Professur für Erziehungswissenschaften/Sonderpädagogik in den Förderschwerpunkten "Lernen und Sprache" eingerichtet. Das Besetzungsverfahren hat bereits begonnen. Außerdem wird die Universität eine weitere Mitarbeiter-Stelle für den Bereich "emotionale und soziale Entwicklung" mit einem Deputat von wöchentlich 16 bis 18 Lehrveranstaltungsstunden besetzen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert das Vorhaben insgesamt mit Mitteln in Höhe von 500.000 Euro.
Hintergrund für die Teilzielvereinbarung sind die Vorgaben des Lehrerbildungsgesetzes. Danach umfasst das Studium für das Lehramt an Regionalen Schulen neben den Fachwissenschaften für das erste und das zweite Unterrichtsfach sowie die zugehörige Fachdidaktik auch die Bildungswissenschaften einschließlich ausgewählter Elemente der Sonderpädagogik, insbesondere Fähigkeiten zur Erkennung und Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen, emotional-soziale Entwicklung, Sprache, geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.
Weitere Informationen gibt es auf dem Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern hier.
Quelle: Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern vom 14.04.2014
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