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GEW: Ja zur Entgeltordnung im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Beschäftigten in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes halten es nach einer Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für richtig, dass es im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) spezielle tarifliche Regelungen für ihre Eingruppierung und Gehälter gibt.
25.02.2013
Nach einer Mitgliederbefragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind 83 Prozent der Auffassung, dass den Besonderheiten der Berufsgruppe mit einer eigenen besser als mit einer allgemeinen Entgeltordnung Rechnung getragen werden könne. Allerdings äußerten viele der 950 befragten GEW-Mitglieder auch deutliche Kritik. „Die Eingruppierung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Gehälter müssen deutlich angehoben werden. Nur so ist es in Zukunft möglich, genügend Nachwuchs für soziale und Erziehungsberufe zu gewinnen und den gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an diese Berufsgruppe gerecht zu werden“, sagte Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag anlässlich der Bildungsmesse didacta in Köln. Besonders stark kritisierten die Befragten, dass sie bei einem Arbeitgeberwechsel oft einen Gehaltsverzicht in Kauf nehmen müssten. „So lange wir diese tarifvertraglichen Regelungen nicht verändern, verhindern sie Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten“, betonte Hocke.
Ein weiteres großes Problem, das zeigten die Ergebnisse der Untersuchung, sei der Personalmangel auf dem Arbeitsmarkt. Drei Viertel der Befragten gaben an, dass es in ihrer Kindertageseinrichtung freie Stellen gibt, die nicht zu besetzen seien. Trotzdem müsse daran festgehalten werden, nur voll ausgebildete Fachkräfte einzustellen.
Info: Der Tarifvertrag zur Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst, der seit gut drei Jahren gilt, läuft noch bis zum 31. Dezember 2014. Die GEW beginnt aber bereits jetzt damit, eine Konzeption für eine Neuordnung der Eingruppierung zu diskutieren. Die aktuellen Tätigkeitsmerkmale, die zum großen Teil noch aus dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) der 1960-er Jahre stammen, müssen grundlegend überarbeitet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Beschreibung von Leitungstätigkeiten, die Fachberatung und die Veränderung inhaltlicher Konzeptionen.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 22.02.2013
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