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BKM fördert weitere Projekte zum Reformationsjubiläum 2017
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat heute (19.12.2016) die Förderung weiterer 39 Projekte im Rahmen der Lutherdekade aus ihrem Kulturetat bekannt gegeben. Diese werden mit rund 6,5 Mio. Euro bis einschließlich 2017 gefördert. Darunter auch Projekte der kulturellen Jugendbildung, z. B. "Young House of One" des Familienzentrums Berlin.
21.12.2016
Grütters erklärte: "Mehr als 1.000 Veranstaltungen werden im kommenden Jahr Gelegenheit bieten, sich mit der Reformation und ihren religiösen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen auf unser Land, auf Europa und die Welt auseinander zu setzen. Das beeindruckende Engagement aller Träger aus Kultur, Zivilgesellschaft, Ländern und Kommunen setzt dabei deutschlandweit besondere Akzente. Die jetzt geförderten Projekte zeigen noch einmal die enorme geistige und politische Prägekraft der Reformation, die auch weit über die Grenzen Deutschlands wirksam ist".
Das Reformationsjubiläum 2017 ist ein nationales kulturpolitisches Ereignis von zugleich europäischer und weltweiter Bedeutung. Daher fördert die Bundesregierung - partnerschaftlich mit Kirchen, Ländern und Kommunen - bereits seit 2011 bis einschließlich 2017 eine Vielzahl von Projekten mit insgesamt über 50 Mio. Euro, die aus dem Etat der Kulturstaatsministerin zur Verfügung gestellt werden.
Für die Bandbreite der von der Bundesregierung aktuell unterstützten Vorhaben stehen im kommenden Jahr beispielhaft das Kulturelle Bildungsprojekt für Jugendliche „Young House of One“ des Familienzentrums Berlin, die Ausstellung des Europäischen Hansemuseums Lübeck „Investition Religion“, das multimediale Projekt „Abendmahl“ des Forums Zeitgenössische Kunst Leipzig, das Tanztheater „Re-Form“ des Staatstheaters Mainz sowie der Internationale Kongress „Kulturelle Wirkungen der Reformation“ der Martin-Luther-Universität Halle.
Alle Projekte dieser Fördertranche finden Sie im Einzelnen unter <link http: www.kulturstaatsministerin.de external-link-new-window der staatsministerin für kultur und>www.kulturstaatsministerin.de. Dort entnehmen Sie bitte auch weitere Informationen zur Antragstellung und zum Förderprogramm.
Quelle: Bundespresseamt vom 19.12.2016
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