Hamburg

Tagespflegepersonen erhalten zum 01. Mai mehr Geld

Der Senat in Hamburg hat umfangreiche Änderungen der Kindertagespflegeverordnung beschlossen. Dadurch werden die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege verbessert. Zum einen werden die Tagespflegegelder angehoben und zum anderen die Qualifizierungsanforderungen an die Kindertagespflegepersonen erhöht.

18.04.2023

Ziele der Reform der Kindertagespflege sind unter anderem die Fachkräftebindung in dem Tätigkeitsfeld und die Stärkung der Kindertagespflege als flexible und alternative familiennahe Betreuungsform.

Erhöhung des Erziehungsgelds und der Sachkostenpauschalen

Die Neuaufstellung der Tagespflegegelder orientiert sich an den Tariflöhnen in vergleichbaren Tätigkeiten. Angehoben werden sowohl das Erziehungsgeld für alle Qualifikationsstufen als auch die Sachkostenpauschalen.

  • Das Erziehungsgeld in der Qualifikationsstufe 1 orientiert sich am Mindestlohn. In der Qualifikationsstufe 1 betreuen die Kindertagespflegepersonen maximal zwei Jahre lang Kinder, bis sie die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung abgeschlossen haben.
  • In der Qualifikationsstufe 3 orientiert sich das Erziehungsgeld zukünftig am unteren Bereich des Tariflohnes einer Erzieherin bzw. eines Erziehers.

Bei der Neuaufstellung der Sachkostenpauschalen wird sowohl den erheblichen Preissteigerungen im vergangenen Jahr als auch wachsenden Bedarfen für Investitionen aufgrund gestiegener Anforderungen zum Beispiel für Brandschutz- oder Hygieneauflagen Rechnung getragen. Auch der Mietkostenzuschuss innerhalb der Sachkostenpauschale 2, welchen Großtagespflegestellen zur Anmietung externer Räumlichkeiten erhalten können, wird den erheblich gestiegenen Mieten angepasst.

Verbindliche Qualitätsstandards für die Ausbildung

Bereits mit der Teilnahme am Bundesprogramm ProKindertagespflege von 2019 bis 2021 wurde die Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen auf das bundesweit anerkannte Curriculum des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches Kindertagespflege (QHB) umgestellt. Mit Beschluss des Senats wird dieses nun in der Verordnung als verbindlich festgeschrieben. Hamburg passt seine Standards auf diese Weise den bundesweit etablierten Qualitätsstandards in der Ausbildung von Kindertagespflegepersonen an.

  • Die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung erhöht sich von 45 auf 160 Unterrichtseinheiten, zuzüglich 80 Stunden Praktikum und 100 Selbstlernunterrichtseinheiten.
  • Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung wird auf 140 Unterrichtseinheiten und 40 Selbstlernunterrichtseinheiten verlängert. Mit dem neuen Curriculum wird stärker als in der bisherigen Qualifizierung an bereits vorhandene Kompetenzen der zukünftigen Kindertagespflegepersonen angeknüpft.
  • Außerdem erhält die Qualifizierung mit der Einführung von zwei verbindlichen Praktika sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege einen stärkeren Praxisbezug.

Eine weitere deutliche Verbesserung für die Kindertagespflegpersonen besteht in der Verlängerung der betreuungsfreien Zeit, für welche das Tagespflegegeld weitergezahlt wird. Diese erhöht sich von vier auf maximal fünf Wochen (bei einer Fünf-Tage-Woche) im Jahr.

Quelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 13.04.2023

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