Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern

Freizeit-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche stärken

Das Sozialministerium stellt weitere 350.000€ aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ für Kinder- und Jugendfreizeiten in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden gebeten, die Möglichkeit einer Förderung kurzfristig zu prüfen. Freizeit-Maßnahmen stellen ein wichtiges Ausgleichsangebot für junge Menschen dar.

06.07.2023

Im Rahmen des Aktionsprogrammes können Träger und Veranstalter eine Förderung für Angebote der Kinder- und Jugenderholung beantragen. Dies gilt für Kinder- und Jugendfreizeiten und -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge. Die Ministerin bittet alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung kurzfristig zu prüfen. „Die finanziellen Mittel sind da – lassen Sie sich bei Bedarf beraten, prüfen Sie Ihren Anspruch und schöpfen Sie die zur Verfügung stehenden Mittel gänzlich aus“, betonte Drese.

„Mit den zusätzlichen Mitteln können wir viele weitere Kinder und Jugendliche unterstützen, etwa durch Ferienfreizeiten und gemeinsame Unternehmungen. Dabei sollen durch anerkannte Träger der Jugendhilfe insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden“, so Drese.

Gerade nach den zurückliegenden Corona-Jahren sei dies von großem Wert, so die Ministerin und erklärt:

„Denn die Freizeit-Maßnahmen sind eine Möglichkeit für die Kinder und Jugendlichen einen Ausgleich zum Alltag zu schaffen, Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen und neue soziale Kontakte zu knüpfen. Diese Zeit für Freunde, Freizeit und Sport nutzen zu können, sei für die jungen Menschen daher besonders jetzt ein enormer Zugewinn.“

Antragstellung 

Anträge auf eine entsprechende Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können unverändert weiterhin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind auf der Website des LAGuS M-V unter „Zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ zu finden. Das LAGuS ist ebenfalls kompetenter Ansprechpartner bei etwaigen Fragen zur Förderung oder zum Verfahren.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2023

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