Gemeinsamer Appell
Mehr als 100 Organisationen fordern „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“
Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
26.03.2021
Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute.
Den Appell haben mehr als 100 Organisationen unterzeichnet, unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, der Kinderschutzbund, die Deutsche Liga für das Kind, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Bundesjugendring.
Formulierung ist unzureichend
Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind unabhängig bei allem staatlichen Handeln zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz - aber richtig!“
Gesetz soll den Ansprüchen der UN-KRK gerecht werden
„Bundestag und Bundesrat müssen jetzt bereit sein, bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft zu machen. Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Wichtig ist auch, dass man versteht, dass Beteiligung nicht nur das rechtliche Gehör des Artikels 103 des Grundgesetzes ist, sondern dass die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens ins Grundgesetz gehört. Deshalb braucht es noch deutlich Korrekturen am Gesetzentwurf der Bundesregierung“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
- Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
- Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
- Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
- Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
- Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
- Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Appell-Download
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter www.dkhw.de/KinderrechteAberRichti (PDF-Datei) heruntergeladen werden.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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