Deutscher Bundesjugendring

Kinderrechte ins Grundgesetz – Formulierung unzureichend

Die Koalitionsparteien haben sich auf einen Textentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Der Deutsche Bundesjugendring hat sich dazu geäußert und betont, dass die Formulierung hinter völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurückfalle und in wesentlichen Punkten nachzubessern sei. Union und SPD wollen die Verfassung noch vor der Bundestagswahl im September ändern. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig.

12.01.2021

Der Kompromiss zwischen Union und SPD lautet nach Medieninformationen:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Dies ist für uns nicht akzeptabel. Dazu sagt die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, Daniela Broda: „Die nun gewählte Formulierung ist ein fauler Kompromiss. Wenn das Wohl des Kindes tatsächlich im Zentrum stehen soll, muss dieses vorrangig berücksichtigt werden – nicht bloß angemessen.“

Formulierung widerspricht dem Kindeswohlprinzip

Die Formulierung angemessenen zu berücksichtigen entspricht weder den Interessen der Kinder, die es hier zu wahren gilt, noch der UN-Kinderrechtekonvention. Insbesondere widerspricht die Formulierung dem Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, der dies ausdrücklich als einen vorrangig zu berücksichtigenden Gesichtspunkt bezeichnet. Die vorgeschlagene Formulierung fällt damit hinter die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurück. Dazu sagt Daniela Broda: „Die eindeutige Formulierung vom Vorrang des Kinderwohls ist maßgeblich. Entscheidungen gegen das Kindeswohl bedürften so einer besonderen Rechtfertigung.“

Beteiligungsrechte nicht ausreichend berücksichtigt

Auch mit Blick auf die Beteiligungsrechte von Kindern bleibt der Entwurf weit hinter dem zurück, was wir unter Kinder- und Jugendbeteiligung verstehen. Der Passus zu rechtlichen Gehör ist dabei nur ein Teilaspekt. Aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt sich außerdem der Auftrag an den Staat, dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zuzusichern, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern. Die Meinung des Kindes muss dabei angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden. Beteiligungsrechte sind viel mehr als nur rechtliches Gehör. Dies sollte in einer Grundgesetzergänzung klar benannt werden.

Es liegt nun an Bundestag und Bundesrat, den Koalitionskompromiss zu stoppen und eine wirksame Formulierung zu wählen. Vorschläge dazu hat etwa die Bund-Länder-AG unterbreitet. Dazu sagt unsere stellvertretende Vorsitzende Alma Kleen: „Die Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist seit unserer Gründung eines unserer wichtigsten Anliegen. Der jetzige Entwurf für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist jedoch nicht dazu geeignet, diese Stärkung herbeizuführen. Wenn nicht entscheidende Punkte geändert werden, sollte der Text in der Schublade bleiben.“

Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 12.01.2021

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