Kinderrechte

Kinderkommission: Kinderrechte einhalten und stärken

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte und dem 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November spricht sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages dafür aus, den Auftrag der Konvention ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und die Rechte von Kindern zu stärken.

20.11.2019

Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setze sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Gerade zum 30. Jahrestag der Konvention sei es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Johannes Huber, erklärt hierzu im Namen des Gremiums: „Kinder haben das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Hier haben wir auch in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf. Wie die jüngsten Vorfälle in Lügde zeigen, sind die Strukturen für das Erkennen von Missbrauch und für die Durchführung ordnungsgemäßer Ermittlungen mangelhaft“.

„Es ist unser gemeinsames Anliegen, dieses Thema zu beleuchten und das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen für jedes Kind zu stärken. Darüber hinaus wollen wir uns aber auch dafür einsetzen, dass die Prävention verbessert und Kinder in ihren Rechten gestärkt werden. Die Bemühungen mehrerer Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Kinderrechte gemäß den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention stärker im Grundgesetz zu verankern, begrüßt die Kinderkommission daher grundsätzlich.“

Quelle: Deutscher Bundestag vom 19.11.2019

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