Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Verankerung von Kinderrechten in Hessischer Landesverfassung

Hessen plant, Kinderrechte in der Landesverfassung zu verankern. Dies begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk und drängt – anlässlich der Sitzung der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ am 27. November – darauf, dass sich die Formulierung der Kinderrechte eng an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.

27.11.2017

„Es ist überfällig, mit der Aufnahme von Kinderrechten in der Hessischen Landesverfassung die Position der Kinder im Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit zu geben. Auch die Bundesländer stehen seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland in der Pflicht, die Kinderrechte umzusetzen. Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Hessischen Verfassung würde sich das Land der Entwicklung in 14 weiteren Bundesländer anschließen, die bereits positive Erfahrungen mit der Aufnahme der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen gemacht haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vorrangstellung des Kindeswohls

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für eine effektive Umsetzung der Kinderrechte insbesondere die Vorrangstellung des Kindeswohls als wichtigstes Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention zu beachten. Diese muss sich auch in der Hessischen Verfassung wiederfinden. Ein solcher Vorrang kindlicher Interessen ist angezeigt, da Kinder nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen sind. Alle Menschen durchlaufen das Kindesalter und benötigen in dieser Phase besondere Rechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Daher wurden sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, obwohl zuvor bereits allgemein gültige Konventionen für Menschenrechte existierten“, so Hofmann weiter.

Besondere Ansichten von Kindern berücksichtigen

Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, muss sich zukünftig in der Hessischen Verfassung wiederfinden. „Dahinter steht der Gedanke, dass Kinder häufig nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Das Beteiligungsrecht ist eng mit dem Kindeswohl verbunden, da es der Feststellung der kindlichen Interessen dient. Es geht darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Hofmann.

Aktuelle Diskussion und politische Entwicklung

Die aktuelle Diskussion um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hessens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Das zeigen beispielsweise die Parteiprogramme von CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE zur letzten Bundestagswahl sowie der einstimmige Beschluss der Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister im letzten Jahr. Auch bei den abgebrochenen Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung zeichnete sich eine Einigung für das Vorhaben der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ab.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

Redaktion: Uwe Kamp

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